Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » V » Verwahrgelder

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Verwahrgelder

Verwahrgelder sind vorläufig gebuchte Einnahmen (Kameralistik) bzw. Einzahlungen (Doppik), welche bei der Kasse einer Körperschaft eingehen, die jedoch (z.B. wegen fehlender oder unzureichender Angaben im Verwendungszweck) (noch) nicht ordnungsgemäß zugeordnet werden können, die später abzuwickeln sind oder die für einen anderen angenommen und an diesen weitergeleitet werden (durchlaufende Gelder). Verwahrgelder sind schnellstmöglich abzuwickeln. Einnahmen bzw. Einzahlungen, die sich auf den Haushalt beziehen, werden nur als Verwahrgeld behandelt, solange ihre endgültige Verbuchung im Haushalt nicht möglich ist.

Unter Verwahrgelder fallen somit insbesondere durchlaufende Gelder, irrtümliche Einnahmen/Einzahlungen sowie vereinnahmte/eingezahlte Beträge, bei denen das endgültige Konto noch nicht feststeht.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Kassenwesen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger