Verwahrgelder sind vorläufig gebuchte
Einnahmen
(Kameralistik) bzw.
Einzahlungen
(Doppik), welche bei der
Kasse einer Körperschaft eingehen, die jedoch (z.B. wegen fehlender oder unzureichender Angaben im
Verwendungszweck) (noch) nicht ordnungsgemäß zugeordnet werden können, die später abzuwickeln sind oder die für einen
anderen angenommen und an diesen weitergeleitet werden
(durchlaufende Gelder). Verwahrgelder sind schnellstmöglich abzuwickeln. Einnahmen bzw. Einzahlungen, die sich auf den
Haushalt beziehen, werden nur als Verwahrgeld behandelt, solange ihre endgültige Verbuchung im Haushalt nicht möglich ist.
Unter Verwahrgelder fallen somit insbesondere durchlaufende Gelder, irrtümliche Einnahmen/Einzahlungen sowie vereinnahmte/eingezahlte Beträge,
bei denen das endgültige
Konto noch nicht feststeht.