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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Verwaltungsdoppik

Als Verwaltungsdoppik bezeichnet man die Doppik in der öffentlichen Verwaltung. Die Bezeichnung ist unabhängig von der Stellung der Gebietskörperschaft im föderalen System (Bund, Länder, Kommunen) gebräuchlich. Die Verwaltungsdoppik bildet das begriffliche Gegenstück zur Verwaltungskameralistik.

In der Praxis ist auf Bundes- und Landesebene meist noch die Verwaltungskameralistik als dominierendes Buchführungssystem anzutreffen. Auf kommunaler Ebene gewinnt demgegenüber die Verwaltungsdoppik stetig an Bedeutung und verdrängt zunehmend die Verwaltungskameralistik.

Im Kontext staatlicher Gebietskörperschaften (Bund, Länder) spricht man anstatt von der Verwaltungsdoppik im Speziellen auch von der sog. Staatsdoppik. In den Kommunen ist analog hierzu der Begriff der kommunalen Doppik weit verbreitet.

Siehe hierzu auch:
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Erfahrungsbericht der Stadt Wiesloch zur Doppik-Einführung
- Weitere Doppik-Praxisberichte aus Sicht von Politik und Verwaltung
- Haushaltsreformen in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Linkliste zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linkliste zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Doppik"
- Aufsätze zum Neuen Haushalts- und Rechnungswesen
- Vorträge/Präsentationen zum Neuen Haushalts- und Rechnungswesen

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger