Unter dem Verwaltungshaushalt versteht man zum anderen in Abgrenzung zum sog. Politikhaushalt einen
Haushaltsplan, der detaillierter/umfangreicher als der Politikhaushalt ist.
Unter dem Politikhaushalt versteht man denjenigen Haushaltsplan, der in die Volksvertretung der jeweiligen
öffentlichen Gebietskörperschaft eingebracht, dort diskutiert und von selbiger verabschiedet wird. Der Politikhaushalt weist im Vergleich zum Verwaltungshaushalt einen geringeren Detailgrad auf und endet folglich auf einer höheren Aggregationsebene. Der Politikhaushalt dient insbesondere der
politischen Haushaltssteuerung.
Der Verwaltungshaushalt hat den Politikhaushalt als Grundlage. Die oberen Gliederungsebenen des Verwaltungshaushalt entsprechen in diesem Sinne dem Politikhaushalt. Im Gegensatz zum Politikhaushalt enthält der Verwaltungshaushalt indes noch detailliertere Haushaltsdaten für die unteren Gliederungsebenen. So werden die Daten des Politikhaushalts im Verwaltungshaushalt bis auf die unterste
Verwaltungs-/Produktebene ausgeplant. Der Verwaltungshaushalt dient folglich primär der internen
Verwaltungssteuerung.
Die begriffliche Differenzierung zwischen einem Politik- und einem Verwaltungshaushalt ist nur relevant, sofern auch tatsächlich zwei unterschiedliche Versionen des
Haushalts existieren. Eine solche Differenzierung in einen Politikhaushalt und einen Verwaltungshaushalt wird z.B. im Land Hamburg praktiziert.