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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Verwaltungshaushalt

Der Begriff des Verwaltungshaushalts bezeichnet zum einen neben dem Vermögenshaushalt einen Teil des kameralen Haushaltsplans einer Kommune.

Siehe hierzu auch:
- Definition des Fachbegriffs "Verwaltungshaushalt (Kameralistik)"


Unter dem Verwaltungshaushalt versteht man zum anderen in Abgrenzung zum sog. Politikhaushalt einen Haushaltsplan, der detaillierter/umfangreicher als der Politikhaushalt ist.

Unter dem Politikhaushalt versteht man denjenigen Haushaltsplan, der in die Volksvertretung der jeweiligen öffentlichen Gebietskörperschaft eingebracht, dort diskutiert und von selbiger verabschiedet wird. Der Politikhaushalt weist im Vergleich zum Verwaltungshaushalt einen geringeren Detailgrad auf und endet folglich auf einer höheren Aggregationsebene. Der Politikhaushalt dient insbesondere der politischen Haushaltssteuerung.

Der Verwaltungshaushalt hat den Politikhaushalt als Grundlage. Die oberen Gliederungsebenen des Verwaltungshaushalt entsprechen in diesem Sinne dem Politikhaushalt. Im Gegensatz zum Politikhaushalt enthält der Verwaltungshaushalt indes noch detailliertere Haushaltsdaten für die unteren Gliederungsebenen. So werden die Daten des Politikhaushalts im Verwaltungshaushalt bis auf die unterste Verwaltungs-/Produktebene ausgeplant. Der Verwaltungshaushalt dient folglich primär der internen Verwaltungssteuerung.

Die begriffliche Differenzierung zwischen einem Politik- und einem Verwaltungshaushalt ist nur relevant, sofern auch tatsächlich zwei unterschiedliche Versionen des Haushalts existieren. Eine solche Differenzierung in einen Politikhaushalt und einen Verwaltungshaushalt wird z.B. im Land Hamburg praktiziert.

Gegensatz: Politikhaushalt.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger