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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Verwaltungsleitbild
Als Verwaltungsleitbild (auch: Leitbild) bezeichnet man ein in der Regel von der politischen Führung
erstelltes und schriftlich fixiertes Handlungsprogramm. Insb. auf kommunaler Ebene werden oftmals die Einwohner
an der Erstellung des Verwaltungsleitbilds (aktiv) beteiligt. Dies
kann z.B. im Zuge von Stadtteilgesprächen, Workshops, Bürgerforen usw. geschehen.
Das Verwaltungsleitbild beinhaltet von seinem Umfang eine eher knappe Darstellung der strategischen
Ausrichtung der jeweiligen
Gebietskörperschaft.
Zuweilen werden aber auch umfangreiche Verwaltungsleitbilder erstellt. Die im Verwaltungsleitbild formulierten
Ziele sind i.d.R.
eher von abstraktem, grundsätzlichem und in Bezug auf die anvisierte Zielerreichung
häufig mittel- bis langfristigem Charakter.
Das Verwaltungsleitbild soll als Richtschnur für jedwedes Handeln von Verwaltung und Politik dienen und
zugleich einen motivierenden Effekt auf die Mitarbeiter der Verwaltung haben. Des Weiteren
soll über ein Verwaltungsleitbild eine bestimmte, positive Außenwirkung erzielt werden.
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