Kontakt  |  Suche  |  Sitemap
  » Lexikon
    » Fachbegriffe von A-Z
    » Suchen
    » Mithelfen
   NEWSLETTER

    Der Newsletter informiert
    Sie über aktuelle Artikel.

    » anmelden
    » abmelden

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Verwaltungsleitbild

Als Verwaltungsleitbild (auch: Leitbild) bezeichnet man ein in der Regel von der politischen Führung erstelltes und schriftlich fixiertes Handlungsprogramm. Insb. auf kommunaler Ebene werden oftmals die Einwohner an der Erstellung des Verwaltungsleitbilds (aktiv) beteiligt. Dies kann z.B. im Zuge von Stadtteilgesprächen, Workshops, Bürgerforen usw. geschehen.

Das Verwaltungsleitbild beinhaltet von seinem Umfang eine eher knappe Darstellung der strategischen Ausrichtung der jeweiligen Gebietskörperschaft. Zuweilen werden aber auch umfangreiche Verwaltungsleitbilder erstellt. Die im Verwaltungsleitbild formulierten Ziele sind i.d.R. eher von abstraktem, grundsätzlichem und in Bezug auf die anvisierte Zielerreichung häufig mittel- bis langfristigem Charakter.

Das Verwaltungsleitbild soll als Richtschnur für jedwedes Handeln von Verwaltung und Politik dienen und zugleich einen motivierenden Effekt auf die Mitarbeiter der Verwaltung haben. Des Weiteren soll über ein Verwaltungsleitbild eine bestimmte, positive Außenwirkung erzielt werden.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum