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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Verwaltungsvorfall

Ein Verwaltungsvorfall (auch: Finanzvorfall, Geschäftsvorfall) bezeichnet ein im Verwaltungsprozess aufgetretenes Ereignis, das mit finanziellen Auswirkungen auf die betrachtete öffentliche Verwaltung verbunden ist. Grundsätzlich ist jeder Verwaltungsvorfall von der Buchführung zu erfassen und durch einen Beleg zu dokumentieren (Belegprinzip).

Häufige Verwaltungsvorfälle sind:
- Veränderung in einer Vermögens- und/oder Schuldenposition in der Bilanz
- Ein Ertrag oder ein Aufwand wurde realisiert
- Eine Ein- oder Auszahlung wurde realisiert

Die Begriffe Finanzvorfall und Verwaltungsvorfall werden in der Regel lediglich im Kontext der öffentlichen Verwaltung verwendet. Der Begriff Geschäftsvorfall ist demgegenüber sowohl in Unternehmen als auch in der öffentlichen Verwaltung gebräuchlich.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger