Verwaltungsvorschriften (VV) sind Rechtsnormen, die i.d.R. ihre Rechtswirkung ausschließlich verwaltungsintern
entfalten (Innenrecht einer Verwaltung). Mittels Verwaltungsvorschriften soll typischerweise die Auslegung und
Anwendung förmlicher Gesetze konkretisiert und insbesondere vereinheitlicht werden. Gerichtet sind Verwaltungsvorschriften
zumeist von einer übergeordneten Verwaltungsinstanz an eine untergeordnete Verwaltungsinstanz.
Beispiele für Verwaltungsvorschriften im Bereich der öffentlichen Finanzen:
- Verwaltungsvorschriften zur
Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
- Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO)