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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Verzug

Im Verzug befindet sich ein Schuldner, wenn eine fällige und durchsetzbare Forderung gegen ihn besteht und er die von ihm zu tätigende Handlung (z.B. Zahlung eines bestimmten Betrags) zum Zeitpunkt des den Verzug auslösenden Sachverhalts (z.B. Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen hat und er diese Verzögerung zu vertreten hat. Sofern es sich bei der Forderung um eine Geldforderung handelt, ist häufig speziell vom sog. Zahlungsvollzug die Rede.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger