Im Verzug befindet sich ein Schuldner, wenn eine fällige und durchsetzbare
Forderung gegen ihn besteht
und er die von ihm zu tätigende Handlung (z.B. Zahlung eines bestimmten Betrags) zum Zeitpunkt des den
Verzug auslösenden Sachverhalts (z.B.
Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen hat und er diese
Verzögerung zu vertreten hat. Sofern es sich bei der Forderung um eine Geldforderung handelt, ist häufig
speziell vom sog. Zahlungsvollzug die Rede.