Bei der Vollkostenrechnung werden sämtliche
Kosten auf die
Kostenträger
(Produkte) verrechnet.
Es erfolgt folglich keine Trennung in variable und
fixe Kosten.
Stattdessen wird differenziert zwischen
Einzelkosten und
Gemeinkosten.
Die Gemeinkosten werden den Kostenträgern hierbei über pauschale Verteilungsschlüssel zugerechnet.
Ein zentrales Problem der Vollkostenrechnung besteht darin, dass die Kosten nicht in variable und fixe Bestandteile aufgeteilt werden.
Stattdessen werden die fixen Kosten mit Hilfe von pauschalen Verteilungsschlüsseln den Kostenträgern direkt zugerechnet. Die fixen Kosten
werden damit "proportionalisiert". Eine verursachungsgerechte Kostenzuteilung ist folglich nicht möglich. Entsprechend ungeeignet gestaltet
sich die Vollkostenrechnung als Grundlage für die Entscheidungsfindung (z.B. bzgl. Reduzierung des Leistungsangebots,
Make-or-Buy-Entscheidungen).
Um obiges Problem zu beheben, sollte auf die Teilkostenrechnung zurückgegriffen werden.