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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Vollkostenrechnung (VKR)

Die Vollkostenrechnung (VKR) ist ein Verfahren der Kostenrechnung. Sie dient im öffentlichen Sektor z.B. zur Kalkulation von Gebühren und Entgelten für öffentliche Leistungen.

Bei der Vollkostenrechnung werden sämtliche Kosten auf die Kostenträger (Produkte) verrechnet. Es erfolgt folglich keine Trennung in variable und fixe Kosten. Stattdessen wird differenziert zwischen Einzelkosten und Gemeinkosten. Die Gemeinkosten werden den Kostenträgern hierbei über pauschale Verteilungsschlüssel zugerechnet.

Ein zentrales Problem der Vollkostenrechnung besteht darin, dass die Kosten nicht in variable und fixe Bestandteile aufgeteilt werden. Stattdessen werden die fixen Kosten mit Hilfe von pauschalen Verteilungsschlüsseln den Kostenträgern direkt zugerechnet. Die fixen Kosten werden damit "proportionalisiert". Eine verursachungsgerechte Kostenzuteilung ist folglich nicht möglich. Entsprechend ungeeignet gestaltet sich die Vollkostenrechnung als Grundlage für die Entscheidungsfindung (z.B. bzgl. Reduzierung des Leistungsangebots, Make-or-Buy-Entscheidungen). Um obiges Problem zu beheben, sollte auf die Teilkostenrechnung zurückgegriffen werden.

Gegensatz: Teilkostenrechnung.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger