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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Vollständigkeitsprinzip

Das Vollständigkeitsprinzip ist ein Haushaltsgrundsatz, der im Kontext der Kameralistik besagt, dass im Haushaltsplan alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben zu veranschlagen sind.

In der Doppik sind im Haushaltsplan entsprechend alle zu erwartenden Aufwendungen und Erträge sowie Ein- und Auszahlungen zu veranschlagen.

Siehe auch:
- Linkliste zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linkliste zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger