Als Vollzeitbeschäftigte werden in der der
Statistik über das Personal des öffentlichen Dienstes
des Statistischen Bundesamtes diejenigen Beschäftigten bezeichnet, deren regelmäßige Arbeitszeit
die übliche volle Wochenarbeitsstundenzahl (bei Lehrkräften entsprechende Anzahl von Wochenlehrstunden)
beträgt. Als Vollzeitbeschäftigte gelten auch diejenigen, deren Arbeitszeit aus arbeitsmarktpolitischen
Gründen auf Grundlage eines Anwendungstarifvertrags verkürzt wurde, die ansonsten aber die für sie
tarifvertraglich höchst mögliche Arbeitszeit vereinbart haben. Nicht enthalten sind Beschäftigte in
Altersteilzeit.