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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Vollzeitbeschäftigte

Als Vollzeitbeschäftigte werden in der der Statistik über das Personal des öffentlichen Dienstes des Statistischen Bundesamtes diejenigen Beschäftigten bezeichnet, deren regelmäßige Arbeitszeit die übliche volle Wochenarbeitsstundenzahl (bei Lehrkräften entsprechende Anzahl von Wochenlehrstunden) beträgt. Als Vollzeitbeschäftigte gelten auch diejenigen, deren Arbeitszeit aus arbeitsmarktpolitischen Gründen auf Grundlage eines Anwendungstarifvertrags verkürzt wurde, die ansonsten aber die für sie tarifvertraglich höchst mögliche Arbeitszeit vereinbart haben. Nicht enthalten sind Beschäftigte in Altersteilzeit.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum