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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Vorgänge, zahlungsneutrale

Als zahlungsneutrale Vorgänge bezeichnet man Vorgänge, die zwar im Ergebnishaushalt bzw. in der Ergebnisrechnung in Form von Aufwendungen oder Erträgen erfasst werden, jedoch im Finanzhaushalt bzw. in der Finanzrechnung keine unmittelbaren Auszahlungen oder Einzahlungen zur Folge haben.

Beispiele für zahlungsneutrale Vorgänge: Abschreibungen, Bildung von Rückstellungen.

Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass auch mit zahlungsneutralen Vorgängen i.d.R. letztlich Zahlungen verbunden sind. Diese Zahlungen treten typischerweise jedoch nicht im selben Haushalts- bzw. Rechnungsjahr wie die Aufwands- oder Ertragsbuchung auf. Wird beispielsweise ein LKW Ende 2014 gekauft, so wird Ende 2014 eine Auszahlung gebucht. Die Anschaffungskosten des LKW werden dann über den Zeitraum der Nutzungsdauer verteilt in Form von zahlungsneutralen Aufwendungen (hier: Abschreibungen) buchungstechnisch erfasst.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger