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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Vorläufig eingesetzte Mittel

Als vorläufig eingesetzte Mittel bezeichnet man im Kontext des EU-Haushalts Finanzmittel, für die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans kein Basisrechtsakt existiert oder für die aus wichtigen Gründen unsicher ist, ob die Mittelansätze ausreichend sind oder ob die Mittelansätze bei den betreffenden Haushaltslinien nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet werden können.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger