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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Vorläufiges Zwölftel

Das vorläufige Zwölftel (auch: provisorisches Zwölftel) ist ein Begriff aus der Haushaltswirtschaft der Europäischen Union (EU). Das Prinzip des vorläufigen Zwölftels besagt, dass, wenn der EU-Haushaltsplan zum 1.1. des betreffenden Haushaltsjahres noch nicht endgültig festgestellt worden ist, monatlich Ausgaben in Höhe von einem Zwölftel der im Haushaltsplan des vorhergehenden Haushaltsjahres bereitgestellten Mittel vorgenommen werden können.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger