Das vorläufige Zwölftel (auch: provisorisches Zwölftel) ist ein Begriff aus der
Haushaltswirtschaft der Europäischen Union (EU). Das Prinzip des vorläufigen Zwölftels besagt, dass, wenn der
EU-Haushaltsplan zum 1.1. des betreffenden
Haushaltsjahres noch nicht endgültig festgestellt worden ist, monatlich
Ausgaben in Höhe von einem Zwölftel der im Haushaltsplan des vorhergehenden Haushaltsjahres bereitgestellten Mittel vorgenommen werden können.