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Vorratsgrundstück
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Vorratsgrundstück
Ein Vorratsgrundstück ist ein in der
Bilanz im
Anlagevermögen auszuweisendes, aktuell noch nicht unmittelbar genutztes, bebautes oder unbebautes Grundstück,
das eine Verwaltung oder ein Unternehmen vorausschauend erworben hat, um es zum einem späteren Zeitpunkt für einen bestimmten Zweck nutzen zu können.
Beispiel: Ein Unternehmen kauft ein Grundstück, um hierauf später die auf dem angrenzenden Grundstück bestehenden Fabrikanlagen
ausbauen zu können.
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