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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Vorratsgrundstück

Ein Vorratsgrundstück ist ein in der Bilanz im Anlagevermögen auszuweisendes, aktuell noch nicht unmittelbar genutztes, bebautes oder unbebautes Grundstück, das eine Verwaltung oder ein Unternehmen vorausschauend erworben hat, um es zum einem späteren Zeitpunkt für einen bestimmten Zweck nutzen zu können.

Beispiel: Ein Unternehmen kauft ein Grundstück, um hierauf später die auf dem angrenzenden Grundstück bestehenden Fabrikanlagen ausbauen zu können.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger