Als Wegfallvermerk (auch: kw-Vermerk) wird ein
Haushaltsvermerk
im Stellenplan bezeichnet, der vorsieht,
dass Planstellen oder andere
Stellen
zukünftig wegfallen. Im Wegfallvermerk ist auch konkretisiert, ab welchem Zeitpunkt die betreffende Stelle
wegfallen soll.
Über Stellen, die mit einem Wegfallvermerk versehen sind, darf von dem Zeitpunkt an,
mit dem die im Stellenplan konkretisierte Voraussetzung für den Wegfall erfüllt ist, nicht mehr verfügt werden.
Ist eine Stelle ohne weitere Angabe als künftig wegfallend bezeichnet, darf die nächste freiwerdende Stelle
derselben Entgelt-/Besoldungsgruppe in derselben Fachrichtung nicht wieder besetzt werden.