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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Wegfallvermerk

Als Wegfallvermerk (auch: kw-Vermerk) wird ein Haushaltsvermerk im Stellenplan bezeichnet, der vorsieht, dass Planstellen oder andere Stellen zukünftig wegfallen. Im Wegfallvermerk ist auch konkretisiert, ab welchem Zeitpunkt die betreffende Stelle wegfallen soll.

Über Stellen, die mit einem Wegfallvermerk versehen sind, darf von dem Zeitpunkt an, mit dem die im Stellenplan konkretisierte Voraussetzung für den Wegfall erfüllt ist, nicht mehr verfügt werden. Ist eine Stelle ohne weitere Angabe als künftig wegfallend bezeichnet, darf die nächste freiwerdende Stelle derselben Entgelt-/Besoldungsgruppe in derselben Fachrichtung nicht wieder besetzt werden.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum