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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Weisung

Als Weisung (auch: Anordnung) bezeichnet man allgemein einen bindenden Befehl, der konkretisiert, was der Weisungsempfänger zu tun bzw. zu unterlassen hat und an welche Vorgaben und Vorschriften er sich im Rahmen der Weisungsausführung zu richten hat. Das Aussprechen einer Weisung setzt voraus, dass zwischen den betroffenen Organisationsangehörigen ein Über- bzw. Unterordnungsverhältnis vorliegt (d.h. der Vorgesetzte erteilt dem ihm untergeordneten Mitarbeiter eine Weisung).

Im Kontext von Weisungen an nachgeordnete Behörden wird statt des Begriffs der Weisung i.d.R. der Begriff der Verfügung oder der Begriff des Erlasses verwendet.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger