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Weisung
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Weisung
Als Weisung (auch: Anordnung) bezeichnet man allgemein einen bindenden Befehl, der konkretisiert, was der Weisungsempfänger zu
tun bzw. zu unterlassen hat und an welche Vorgaben und Vorschriften er sich im Rahmen der Weisungsausführung zu richten hat. Das
Aussprechen einer Weisung setzt voraus, dass zwischen den betroffenen Organisationsangehörigen ein Über- bzw. Unterordnungsverhältnis
vorliegt (d.h. der Vorgesetzte erteilt dem ihm untergeordneten Mitarbeiter eine Weisung).
Im Kontext von Weisungen an nachgeordnete Behörden wird statt des Begriffs der Weisung i.d.R. der Begriff der Verfügung
oder der Begriff des
Erlasses verwendet.
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