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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Werteverzehr

Der Begriff des Werteverzehrs bezeichnet zum einen allgemein einen Begriff, der synonym zum Begriff des Ressourcenverbrauchs ist. Der Werteverzehr bezeichnet demzufolge den in Geld bewerteten Arbeitseinsatz sowie Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen, welcher zur Erstellung von (höherwertigeren) Gütern und Dienstleistungen genutzt wird. Im Haushaltswesen und im externen Rechnungswesen wird der Werteverzehr als Aufwand buchungstechnisch erfasst. Im internen Rechnungswesen (hier: Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)) wird der Werteverzehr in Form von Kosten abgebildet.

Zum anderen versteht man z.T. unter dem Begriff des Werteverzehrs im Speziellen die in Geld bewertete planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderung von Wirtschaftsgütern im Rahmen des Prozesses der Leistungserstellung. Werteverzehr kann z.B. durch Gebrauch oder Verbrauch des Wirtschaftsgutes, durch dessen Zerstörung oder durch die technische Entwicklung verursacht werden. Der Werteverzehr wird als Abschreibung erfasst. Die Abschreibungen stellen einen Teil der Aufwendungen (Haushaltswesen und externes Rechnungswesen) bzw. Kosten (internes Rechnungswesen) dar.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger