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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Wertsteuer

Eine Wertsteuer ist eine Steuer, bei der die Bemessungsgrundlage der in Geldeinheiten ausgedrückte Marktpreis oder Wert des der Steuer unterliegenden Objektes ist (z.B. Einkommen, Vermögen, Verkaufspreis). Der Steuersatz ist ein Prozentsatz der Bemessungsgrundlage.

Im Kontext von Wertsteuern ist zu differenzieren zwischen Bruttowertsteuern und Nettowertsteuern. Bruttowertsteuern sind dadurch charakterisiert, dass die Steuer von der Bemessungsgrundlage abgezogen wird. Bei Nettowertsteuern wird demgegenüber die Steuer zur Bemessungsgrundlage hinzuaddiert.

Beispiel: Die Umsatzsteuer ist eine Wertsteuer (ausgestaltet als Nettowertsteuer).

Gegensatz: Mengensteuer.

Siehe auch:
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Steueruhr Deutschlands
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger