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Windhund-Prinzip
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Windhund-Prinzip
Beim Windhund-Prinzip handelt es sich um ein vereinfachendes Verfahren zur Zu-/Verteilung von knappen Ressourcen (z.B.
Finanzmittel, Sitzplätze in einem Theater). Kerngedanke des Windhund-Prinzips ist, dass die Ressourcen nicht nach Dringlichkeit, Bedürftigkeit, politischen Prioritäten
etc. zugeteilt werden, sondern ausschließlich nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Bedarfsanmeldung ("Wer zuerst kommt, mahlt zuerst",
"first-come, first served").
Beispiel Nr. 1: In der Verwaltung der Stadt Musterhausen gebe eines fixes, jährliches
Budget von 10.000 Euro (= knappe Ressource), das Führungskräfte der Stadtverwaltung in Anspruch nehmen können,
um auf Fachkonferenzen zu reisen und dort Vorträge zu halten. Die Finanzmittel von 10.000 Euro werden hierbei
nach dem Windhund-Prinzip an diejenigen Führungskräfte verteilt, die ihren Bedarf zur Teilnahme an einer
Fachkonferenz zuerst anmelden.
Beispiel Nr. 2: Die Sitzplätze (= knappe Ressource) in städtischen Theatern werden i.d.R. nach dem Windhund-Prinzip verkauft.
So erhält derjenige einen bestimmten Sitzplatz, der die dazu gehörige Eintritts-/Sitzplatzkarte zuerst kauft.
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