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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Wirkungsziel

Ein Wirkungsziel ist ein Ziel, das auf eine bestimmte angestrebte Wirkung des Verwaltungshandelns abstellt. Hier geht es also z.B. um die Frage welcher gesellschaftliche Zustand durch die Verwaltungstätigkeit erreicht werden soll. Wirkungsziele stellen eines von vier KGSt-Zielfeldern dar.

Beispiel: Das Bundesfamilienministerium setze sich das Wirkungsziel "Die Anzahl der lebend geborenen Kinder pro Jahr je 1000 Einwohner (Geburtenrate) in Deutschland soll bis 2015 auf mindestens 10,0 steigen". Eine mögliche Maßnahme, die das Ministerium ergreifen könnte, um das Wirkungsziel zu erreichen, wäre z.B. eine deutliche Erhöhung des Kindergelds. Die erhoffte Wirkung hinter dieser Maßnahme wäre, dass Familien sich nun eher für ein (weiteres) Kind entscheiden, da sie es sich aufgrund der Kindergelderhöhung eher leisten können.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum