Ein Wirkungsziel ist ein Ziel, das auf eine bestimmte angestrebte
Wirkung des Verwaltungshandelns abstellt.
Hier geht es also z.B. um die Frage welcher gesellschaftliche Zustand durch die Verwaltungstätigkeit erreicht
werden soll. Wirkungsziele stellen eines von vier
KGSt-Zielfeldern dar.
Der Zielerreichungsgrad von Wirkungszielen wird über
Wirkungskennzahlen gemessen.
Beispiel: Das Bundesfamilienministerium setze sich das Wirkungsziel "Die Anzahl der lebend geborenen Kinder pro Jahr je 1.000
Einwohner (Geburtenrate) in Deutschland soll bis 2015 auf mindestens 10,0 steigen". Eine mögliche Maßnahme,
die das Ministerium ergreifen könnte, um das Wirkungsziel zu erreichen, wäre z.B. eine deutliche Erhöhung des
Kindergelds. Die erhoffte Wirkung hinter dieser Maßnahme wäre, dass Familien sich nun eher für ein (weiteres) Kind
entscheiden, da sie es sich aufgrund der Kindergelderhöhung eher leisten können.