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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Wirtschaftsjahr

Der Begriff Wirtschaftsjahr (auch: Geschäftsjahr) bezeichnet diejenige Zeitspanne, für die der Jahresabschluss eines Unternehmens aufgestellt wird. In der öffentlichen Verwaltung spricht man in diesem Zusammenhang in der Regel nicht vom Wirtschaftsjahr, sondern vom sog. Haushalts- bzw. Rechnungsjahr.

Üblicherweise erstreckt sich das Wirtschaftsjahr eines Unternehmens vom 1. Januar bis zum 31. Dezember - ein Unternehmen kann jedoch von dieser Zeitspanne abweichen. So kann das Wirtschaftsjahr z.B. zum 1. Juni beginnen und entsprechend am 31. Mai des Folgejahres enden. Ebenso ist es möglich, dass das Wirtschaftsjahr kürzer ist als zwölf Monate. Das Wirtschaftsjahr darf jedoch nie länger als 12 Monate sein.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger