Wirtschaftsunternehmen der öffentlichen Hand sind wirtschaftlich tätige Unternehmen einer
Gebietskörperschaft. Für den Wirkungskreis der öffentlichen Hand kann bei Wirtschaftsunternehmen zwischen
Bruttounternehmen und
Nettounternehmen unterschieden werden. Bruttounternehmen sind mit allen
Einnahmen und
Ausgaben in den
Haushaltsrechnungen der Gebietskörperschaften enthalten. Nettounternehmen sind z.B. kommunale
Eigenbetriebe, die eine vom Kernhaushalt unabhängige Rechnung führen und in den Rechnungen der Gebietskörperschaft nur mit ihren Ablieferungen als Einnahmen oder mit etwaigen
Zuschüssen als Ausgaben erscheinen.