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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Zahlungen

Unter Zahlungen versteht man die Übertragung von Zahlungsmitteln zwischen Wirtschaftssubjekten. Zahlungen können bar (Übergabe oder Übersendung von Bargeld) oder unbar (buchmäßige Übertragung von Guthaben, z.B. Banküberweisung) erfolgen. Man unterscheidet zwischen Einzahlungen und Auszahlungen.

Für die Annahme von Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen ist in öffentlichen Verwaltungen die Kasse (oder eine Zahlstelle) zuständig. Zahlungen verändern den Kassenbestand. Sie dürfen nur auf Grundlage einer schriftlichen Anordnung durch eine anordnungsbefugte Stelle vorgenommen werden.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Kassenwesen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger