Unter Zahlungen versteht man die Übertragung von
Zahlungsmitteln zwischen Wirtschaftssubjekten. Zahlungen
können bar (Übergabe oder Übersendung von
Bargeld) oder unbar (buchmäßige Übertragung von Guthaben, z.B. Banküberweisung) erfolgen. Man unterscheidet
zwischen
Einzahlungen und
Auszahlungen.
Für die Annahme von Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen ist in öffentlichen Verwaltungen die
Kasse (oder eine
Zahlstelle) zuständig. Zahlungen verändern den
Kassenbestand. Sie dürfen nur auf Grundlage einer schriftlichen Anordnung durch eine anordnungsbefugte Stelle
vorgenommen werden.