Der Zahlungsrahmen bezeichnet im Kontext des
Haushaltswesens des Bundes in der Schweiz einen von der Bundesversammlung für einen Mehrjahreshorizont festgeschriebenen Höchstbetrag der
Voranschlagskredite für bestimmte Ausgaben. Der Zahlungsrahmen hat nicht die Funktion einer
Kreditbewilligung.