Als Zahlungsverkehr bezeichnet man den Oberbegriff für
bare und
unbare Zahlungen sowie
Verrechnungen.
Unter den baren Zahlungsverkehr fallen alle Zahlungsvorgänge, die mittels der Übergabe oder Übersendung von
Bargeld erfolgen.
Beim unbaren Zahlungsverkehr handelt es sich um buchmäßige Übertragungen von Guthaben (z.B. per Banküberweisung).
Es kann sich bei den baren bzw. unbaren Zahlungen grundsätzlich entweder um
Einzahlungen oder
Auszahlungen handeln. Die
Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist ein klassischer Aufgabenbereich des
Kassenwesens.