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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Zahlungsverkehr

Als Zahlungsverkehr bezeichnet man den Oberbegriff für bare und unbare Zahlungen sowie Verrechnungen. Unter den baren Zahlungsverkehr fallen alle Zahlungsvorgänge, die mittels der Übergabe oder Übersendung von Bargeld erfolgen. Beim unbaren Zahlungsverkehr handelt es sich um buchmäßige Übertragungen von Guthaben (z.B. per Banküberweisung). Es kann sich bei den baren bzw. unbaren Zahlungen grundsätzlich entweder um Einzahlungen oder Auszahlungen handeln. Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist ein klassischer Aufgabenbereich des Kassenwesens.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Kassenwesen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger