Kontakt  |  Suche  |  Sitemap
  » Lexikon
    » Fachbegriffe von A-Z
    » Suchen
    » Mithelfen
   NEWSLETTER

    Der Newsletter informiert
    Sie über aktuelle Artikel.

    » anmelden
    » abmelden

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Zinslastquote (Doppik)

Bei der Zinslastquote handelt es sich um eine doppische Finanzkennzahl, die derzeit vorwiegend bei doppisch rechnenden Kommunen eingesetzt wird aber prinzipiell auch für doppisch rechnende staatliche Gebietskörperschaften ermittelt werden könnte. Die Kennzahl wird ermittelt, indem Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen durch die gesamten ordentlichen Aufwendungen dividiert und mit 100 multipliziert werden.

Formel: Zinslastquote (Doppik)

Die Kennzahl zeigt die anteilsmäßige Belastung der Kommune mit Zinsaufwendungen und sonstigen Finanzaufwendungen an. Damit gibt sie Hinweise auf das Ausmaß der anteiligen Belastung der Kommune durch in der Haushalts- bzw. Rechnungsperiode oder in Vorjahren aufgenommene Kassenkredite und Kredite. Eine hohe Quote ist ein Indiz für eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten der Kommune.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum