Bei der Zinslastquote handelt es sich um eine
doppische Finanzkennzahl,
die derzeit vorwiegend bei doppisch rechnenden Kommunen eingesetzt wird aber
prinzipiell auch für doppisch rechnende staatliche
Gebietskörperschaften ermittelt werden könnte.
Die Kennzahl wird ermittelt, indem Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
durch die gesamten ordentlichen Aufwendungen dividiert und mit 100 multipliziert werden.
Die Kennzahl zeigt die anteilsmäßige Belastung der Kommune mit Zinsaufwendungen
und sonstigen Finanzaufwendungen an. Damit gibt sie Hinweise auf das Ausmaß der
anteiligen Belastung der Kommune durch in der Haushalts- bzw. Rechnungsperiode
oder in Vorjahren aufgenommene Kassenkredite und Kredite. Eine hohe Quote ist
ein Indiz für eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten der Kommune.