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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Zuschlagsteuern

Der Begriff der Zuschlagsteuer (auch: Annexsteuer) bezeichnet eine Steuer, die hinsichtlich ihrer Höhe an die Höhe einer anderen Steuer geknüpft ist.

Beispiele für Zuschlagsteuern: Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer.

Siehe auch:
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Steueruhr Deutschlands


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger