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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Zuschussbedarf von Teilabschlüssen

Als Zuschussbedarf von Teilabschlüssen bezeichnet man in der Kameralistik denjenigen Betrag, um den die Ausgaben die Einnahmen eines Teilabschlusses übersteigen. In der Haushaltsrechnung sind ferner Haushaltsreste zu berücksichtigen.

Gegensatz: Überschuss von Teilabschlüssen.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum