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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Zuweisungen, allgemeine

Unter allgemeinen Zuweisungen versteht man Zuweisungen, die einer Gebietskörperschaft gewährt werden, jedoch an keinerlei Auflagen gebunden sind; d.h. die Mittel aus den allgemeinen Zuweisungen stehen der Gebietskörperschaft zur freien Verfügung.

Allgemeine Zuweisungen an die Kommunen sind in der Kameralistik im Verwaltungshaushalt zu veranschlagen. Sie erhöhen die allgemeinen Deckungsmittel.

Im doppischen Ergebnishaushalt der Kommunen werden allgemeine Zuweisungen im Gegensatz zu den Investitionszuweisungen unmittelbar ertragswirksam. Insofern erleichtern sie den Haushaltsausgleich im Jahresergebnis.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum