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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Zuweisungen, allgemeine
Unter allgemeinen Zuweisungen versteht man
Zuweisungen
, die einer
Gebietskörperschaft
gewährt werden, jedoch an keinerlei Auflagen gebunden sind; d.h. die Mittel aus den allgemeinen Zuweisungen stehen der Gebietskörperschaft zur freien Verfügung.
Allgemeine Zuweisungen an die Kommunen sind in der
Kameralistik
im
Verwaltungshaushalt
zu veranschlagen. Sie erhöhen die
allgemeinen Deckungsmittel
.
Im
doppischen
Ergebnishaushalt
der Kommunen werden allgemeine Zuweisungen im Gegensatz zu den Investitionszuweisungen unmittelbar
ertrag
swirksam. Insofern erleichtern sie den
Haushaltsausgleich
im
Jahresergebnis
.
© Andreas Burth, Marc Gnädinger |
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