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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Zuweisungen, zweckgebundene

Unter zweckgebundenen Zuweisungen versteht man finanzielle Transferzahlungen einer Einheit des öffentlichen Sektors an eine andere Einheit des öffentlichen Sektors (z.B. Landkreis an kreisangehörige Stadt), wobei die Verwendung der zugewiesenen Mittel an einen bestimmten Zweck gebunden ist. Die zweckentsprechende Verwendung der Finanzmittel ist dem Zuweisungsgeber im Regelfall nachzuweisen.

Mittels zweckgebundener Zuweisungen kann der Zuweisungsgeber Entscheidungen (z.B. Investitionsentscheidung) des Zuweisungsempfängers beeinflussen und den Zuweisungsempfänger dazu bringen, eigene Finanzmittel für den jeweiligen Verwendungszweck aufzubringen (z.B. zweckgebundene Zuweisungen decken lediglich 40 Prozent des notwendigen Investitionsvolumens ab, die restlichen 60 Prozent sind vom Zuweisungsempfänger beizusteuern).

Beispiel für zweckgebundene Zuweisungen: Investitionszuweisungen.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger