Als Zwangsanleihen bezeichnet man dem Staat gewährte
Kredite, wobei die Kreditgewährung nicht freiwillig geschieht. Vielmehr werden bestimmte natürliche oder juristische Personen (z.B. Personen mit hohem Einkommen oder Personen mit hohem Vermögen) per Gesetz dazu verpflichtet, dem Staat einen Kredit zu geben. Die Zinssätze für Zwangsanleihen liegen i.d.R. unterhalb des Marktzinssatzes; teilweise werden Zwangsanleihen auch gar nicht verzinst.
Zwangsanleihen stellen eine außerordentliche Form der staatlichen
Finanzierung dar. Auf das Instrument der Zwangsanleihen wird daher eher in Zeiten einer
haushalts- und
finanzpolitischen Notsituation zurückgegriffen.