Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » Z » Zwangsanleihen

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Zwangsanleihen

Als Zwangsanleihen bezeichnet man dem Staat gewährte Kredite, wobei die Kreditgewährung nicht freiwillig geschieht. Vielmehr werden bestimmte natürliche oder juristische Personen (z.B. Personen mit hohem Einkommen oder Personen mit hohem Vermögen) per Gesetz dazu verpflichtet, dem Staat einen Kredit zu geben. Die Zinssätze für Zwangsanleihen liegen i.d.R. unterhalb des Marktzinssatzes; teilweise werden Zwangsanleihen auch gar nicht verzinst.

Zwangsanleihen stellen eine außerordentliche Form der staatlichen Finanzierung dar. Auf das Instrument der Zwangsanleihen wird daher eher in Zeiten einer haushalts- und finanzpolitischen Notsituation zurückgegriffen.

Siehe auch:
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger