Ein Zweckabschluss ist nach
IPSAS ein Abschluss einer
öffentlichen Gebietskörperschaft, in dessen Rahmen zusätzlich adressatenspezifische Informationen (z.B. für Parlamentarier) zur Verfügung gestellt werden, die über die allgemeinen Informationsbedürfnisse (z.B. von Bürgern/Wählern) hinaus gehen.
Zweckabschlüsse werden komplementär zu den sog.
allgemeinen Abschlüssen nach IPSAS aufgestellt.