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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Zweitwohnsitzsteuer

Bei der Zweitwohnsitzsteuer (auch: Zweitwohnungsteuer) handelt es sich um eine den Städten und Gemeinden zufließende Steuer, die von Personen zu entrichten ist, die mit einer Zweitwohnung in der jeweiligen Stadt/Gemeinde gemeldet sind.

Die Zweitwohnsitzsteuer wird zu den Gemeindesteuern gezählt sowie nach Systematik der Statistik über den Steuerhaushalt zu den sonstigen Kommunalsteuern zugeordnet. Ferner zählt man die Zweitwohnsitzsteuer zu den Bagatellsteuern.

Die Städte und Gemeinden bestimmt selbst, ob sie eine Zweitwohnsitzsteuer erheben. Insbesondere in Universitätsstädten und deren Umland ist eine Tendenz zur Einführung von Zweitwohnsitzsteuern auszumachen. Die Zweitwohnsitzsteuer wird zum Teil im Konkurrenzkampf um Einwohner bewusst eingesetzt. Die Städte und Gemeinden erhoffen sich durch den Einsatz der Zweitwohnsitzsteuer, dass zugezogene Studenten - die bis dahin nur mit ihrem Zweitwohnsitz angemeldet sind und ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt/Gemeinde haben - aufgrund der Zweitwohnsitzsteuer ihren Erstwohnsitz in die entsprechende Universitätsstadt verlegen, um so der Zahlung der Zweitwohnsitzsteuer zu entgehen. Dadurch steigt die Zahl gemeldeter Einwohner, was der Stadt/Gemeinde finanzielle Vorteile bringt, wie beispielsweise bei den Zuweisungen, welche u.a. von der Einwohnerzahl abhängen.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Zweitwohnungsteuersatzungen

Blog-Einträge zum Thema:
- Entwicklung des Zweitwohnungsteuer-Aufkommens 2007 bis 2010 (Blog-Eintrag vom 4.12.2011)
- Kommunale Bagatellsteuern 2010 im länderübergreifenden Detailblick (Blog-Eintrag vom 17.6.2011)
- Zweitwohnungsteuer: Eine praktikable Einnahmequelle? (Blog-Eintrag vom 15.1.2011)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum