Kontakt  |  Suche  |  Sitemap
  » Lexikon
    » Fachbegriffe von A-Z
    » Suchen
    » Mithelfen
   NEWSLETTER

    Der Newsletter informiert
    Sie über aktuelle Artikel.

    » anmelden
    » abmelden

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Zweitwohnungsteuer

Die Zweitwohnungsteuer (auch: Zweitwohnsitzsteuer) ist eine den Städten und Gemeinden zufließende Steuer, die von denjenigen Personen zu entrichten ist, die mit einer Zweitwohnung in der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde gemeldet sind.

Die Zweitwohnungsteuer zählt zu den Gemeindesteuern und dort nach Zuordnung der Statistik über den Steuerhaushalt zu den sonstigen Kommunalsteuern. Darüber hinaus wird die Zweitwohnungsteuer zu den Bagatellsteuern gezählt.

Die Gemeinden entscheiden eigenverantwortlich, ob sie diese Steuer einführen. Eine Verpflichtung zur Erhebung der Steuer gibt es nicht. Gerade in Universitätsstädten und deren Umland ist gegenwärtig ein Trend zur Einführung von Zweitwohnungssteuern zu erkennen. Im Konkurrenzkampf um Einwohner spielt die Steuer eine gewisse Rolle. Sie wird teils bewusst eingesetzt. Die Gemeinden erhoffen sich durch den Einsatz der Steuer, dass zugezogene Studenten - die bis dato einzig mit ihrem Zweitwohnsitz angemeldet sind und ihren Hauptwohnsitz weiterhin anderswo haben - aufgrund der Zweitwohnsitzsteuer ihren Erstwohnsitz in die entsprechende Universitätsstadt verlegen, um so der Zweitwohnsitzsteuer zu entgehen. Hierdurch steigt die gemeldete Einwohnerzahl, was der Gemeinde monetäre Vorteile bringt, z.B. im Bereich der Zuweisungen, die sich an der Einwohnerzahl orientieren.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Zweitwohnungsteuersatzungen

Blog-Einträge zum Thema:
- Entwicklung des Zweitwohnungsteuer-Aufkommens 2007 bis 2010 (Blog-Eintrag vom 4.12.2011)
- Kommunale Bagatellsteuern 2010 im länderübergreifenden Detailblick (Blog-Eintrag vom 17.6.2011)
- Zweitwohnungsteuer: Eine praktikable Einnahmequelle? (Blog-Eintrag vom 15.1.2011)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum