Die Zweitwohnungsteuer (auch: Zweitwohnsitzsteuer) ist eine den Städten und Gemeinden zufließende
direkte Steuer,
die von denjenigen natürlichen Personen zu entrichten ist, die mit einer Zweitwohnung in der
jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde gemeldet sind. Die Höhe der Zweitwohnungsteuer richtet sich im
Regelfall nach dem (indexierten) Mietwert. Details sind in der jeweiligen kommunalen Zweitwohnungsteuer-Satzung geregelt.
Die Gemeinden entscheiden eigenverantwortlich, ob sie diese Steuer einführen. Eine
Verpflichtung zur Erhebung der Steuer gibt es nicht. Gerade in Universitätsstädten
und deren Umland ist gegenwärtig ein Trend zur Einführung von Zweitwohnungssteuern
zu erkennen. Im Konkurrenzkampf um Einwohner spielt die Steuer eine gewisse Rolle.
Sie wird teils bewusst eingesetzt. Die Gemeinden erhoffen sich durch den Einsatz der
Steuer, dass zugezogene Studenten - die bis dato einzig mit ihrem Zweitwohnsitz
angemeldet sind und ihren Hauptwohnsitz weiterhin anderswo haben - aufgrund der
Zweitwohnsitzsteuer ihren Erstwohnsitz in die entsprechende Universitätsstadt
verlegen, um so der Zweitwohnsitzsteuer zu entgehen. Hierdurch steigt die gemeldete
Einwohnerzahl, was der Gemeinde monetäre Vorteile bringt, z.B. im Bereich der
Zuweisungen, die sich an der Einwohnerzahl orientieren.