Ein Zwillingsdefizit (auch: Doppeldefizit) liegt vor, wenn in einem bestimmten Zeitraum (z.B. im Jahr 2014) ein Staat (d.h. Gesamtheit
aus Bund, Ländern, Kommunen, Sozialversicherung, ggf. inkl. (ausgewählter)
öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen) ein gesamtstaatliches
Haushaltsdefizit und die Volkswirtschaft dieses Staates darüber hinaus zugleich ein
Leistungsbilanzdefizit aufweist.