Die Zwischenerzeugnissteuer ist eine Verbrauchsteuer, deren Steuergegenstand der Verbrauch von Zwischenerzeugnissen darstellt. Zwischenerzeugnisse sind alkoholische Getränke, die zwischen Spirituosen und Wein anzusiedeln sind.
Das Steueraufkommen fließt dem Bund zu (Bundessteuer).