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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Zwischenerzeugnissteuer
Die Zwischenerzeugnissteuer ist eine Verbrauchsteuer, deren Steuergegenstand der Verbrauch von Zwischenerzeugnissen darstellt. Zwischenerzeugnisse sind alkoholische Getränke, die zwischen Spirituosen und Wein anzusiedeln sind.
Das Steueraufkommen fließt dem Bund zu.

Weitere Informationen:
» Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
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