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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Zwischenkredit

Als Zwischenkredit (auch: Überbrückungskredit) bezeichnet man einen kurzfristigen Kredit, der dem Kreditnehmer dazu dient, eine Investition übergangsweise bis zu dem Zeitpunkt zu finanzieren, zu dem der eigentlich für diesen Investitionszweck vorgesehene langfristige Kredit verfügbar ist. Ein Zwischenkredit stellt insofern eine Form der Übergangsfinanzierung dar.

Siehe hierzu auch:
- Stand und Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum