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HaushaltsSteuerung.de » Themen » Subventionen des deutschen Staates » Methodische Hinweise

Subventionen des deutschen Staates
30. Januar 2015



Um sich Daten zu den Subventionen des Gesamtstaats, des Bundes oder der Länder und Gemeinden anzeigen zu lassen, klicken Sie unten bitte auf den entsprechenden Reiter.


Gesamt Bund Länder & Gemeinden Methodik


Methodische Hinweise zu den Subventionen des deutschen Staates


Im Folgenden finden Sie methodische Hinweise zur Interpretation des Datenangebots zu den Subventionen des deutschen Staates.

Inhaltsübersicht:
I. Begriff der Subvention
II. Anmerkungen zum Datenangebot
III. Weitere Informationen



I. Begriff der Subvention

Der Begriff der Subventionen ist im Kontext des nach § 12 Stabilitäts- und Wachstumsgesetz erstellten Subventionsberichts der Bundesregierung der Oberbegriff für
Finanzhilfen und Steuervergünstigungen. Der Fokus des Subventionsbegriffs liegt auf Leistungen für private Unternehmen und Wirtschaftszweige.

Finanzhilfen sind direkte Geldleistungen des Staates an private Unternehmen und Wirtschaftszweige. Hierunter fallen insbesondere Mittel für Anpassungs-, Erhaltungs und Produktivitätshilfen an Betriebe und Wirtschaftszweige. Bei den Steuervergünstigungen handelt es sich um steuerliche Mindereinnahmen (Verzicht auf Steuereinnahmen) aufgrund spezieller steuerlicher Ausnahmeregelungen (indirekte Geldleistungen). Steuerliche Sonderregelungen sind dann Steuervergünstigungen, wenn es sich um mittelbar oder unmittelbar wirkende Begünstigungen einzelner Sektoren oder Teilbereiche der Wirtschaft handelt. Ebenfalls unter Steuervergünstigungen fallen unmittelbar wirkende Sonderregelungen, die die Wirtschaft insgesamt gegenüber der Allgemeinheit begünstigen.

Nicht zu den Subventionen zählen u.a. finanzielle Aufwendungen für allgemeine Staatsaufgaben, wie z.B. die Grundlagenforschung. Ebenso nicht zu den Subventionen zählen z.B. im Falle des Bundes Zuweisungen, Zuschüsse und Kapitalaufstockungen zugunsten von Bundesunternehmen. Nicht abgedeckt werden ferner gewährte Bürgschaften.



II. Anmerkungen zum Datenangebot

Hinsichtlich des Datenangebots zu Ländern und Gemeinden ist darauf hinzuweisen, dass beide Gebietskörperschaftstypen aus Gründen der Datenverfügbarkeit gemeinsam ausgewiesen werden.

Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass jeweils die Werte der beiden aktuellsten Jahre Plan-/Schätzwerte der Bundesregierung darstellen. Für die übrigen Jahre stehen Ist-Werte zur Verfügung.

Nicht in die Betrachtung einbezogen worden sind die ebenfalls im Subventionsbericht der Bundesregierung berichteten Subventionen in den Bereichen ERP-Finanzhilfen und Marktordnungsabgaben der EU. Der Fokus wird auf die Subventionen von Bund, Ländern und Gemeinden in Deutschland gelegt.



III. Weitere Informationen

» Zitate zum Thema "Subventionen"
» Links zu den Subventionsberichten der Bundesregierung





Definitionen zu den verwendeten Fachbegriffen:
» Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger