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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Aktueller Stand der NKHR-Umstellung in Baden-Württemberg

Aktueller Stand der NKHR-Umstellung in Baden-Württemberg
19. Juni 2017  |  Autor: Andreas Burth



Vor etwa einem Jahr ist im Weblog von HaushaltsSteuerung.de ein Beitrag erschienen, der die kommunale Doppik in Baden-Württemberg behandelt. In dem Beitrag werden alle Kommunen aufgelistet, die im Haushaltsjahr 2016 die Doppik nutzen. Inzwischen liegen den Betreibern von HaushaltsSteuerung.de neue Daten zum Stand Haushaltsjahr 2017 vor.

» 197 Kommunen in Baden-Württemberg nutzen im Haushaltsjahr 2016 die Doppik,
    Blog-Eintrag vom 22. Juni 2016

    Autor: Andreas Burth

Der vorliegende Beitrag zielt darauf ab, zum einen die Entwicklung der Anzahl der Doppik-Kommunen im Zeitablauf darzustellen. Zum anderen sollen diejenigen Kommunen genannt werden, die erstmals für das Haushaltsjahr 2017 einen doppischen Haushaltsplan aufgestellt haben.

Als Datenquelle fungiert eine Auswertung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg, die die doppisch buchenden Kommunen auflistet. Die Auswertung ist den Betreibern von HaushaltsSteuerung.de dankenswerterweise am 19.6.2017 (korrigiert am 28.6.2017) vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt worden.

Die kommunale Doppik wird in Baden-Württemberg auch als "Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen" (kurz: NKHR) bezeichnet. Die Begriffe "Doppik" und "NKHR" werden daher im Folgenden synonym gebraucht.

Die Kommunen in Baden-Württemberg sind verpflichtet, ab dem Haushaltsjahr 2020 die Doppik im Kernhaushalt zu nutzen. Damit ist Baden-Württemberg neben Bayern, Schleswig-Holstein und Thüringen eines von nur vier Flächenländern, in denen es noch kameral rechnende Kommunen gibt. Bayern, Schleswig-Holstein und Thüringen eröffnen ihren Kommunen nach aktuellem Stand ein dauerhaftes Wahlrecht zwischen Doppik und Kameralistik. In den anderen neun Flächenländern müssen die Kommunen bereits heute doppisch rechnen.

» Auf einen Blick: Haushaltsreformen in Deutschland
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Untenstehende Abbildung zeigt die Entwicklung der Anzahl der baden-württembergischen Kommunen, die das NKHR nutzen. Im Haushaltsjahr 2017 gibt es in Baden-Württemberg demnach 282 Doppik-Kommunen. Sie setzen sich zusammen aus dem Kommunalverband für Jugend und Soziales, neun Stadtkreisen, 32 Landkreisen und 240 kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Die erste Kommune, die in Baden-Württemberg auf die Doppik umstellte, war die Stadt Wiesloch im Rhein-Neckar-Kreis. Wiesloch war zugleich die erste Doppik-Kommune in ganz Deutschland. Die Stadt Wiesloch begann 1994 mit der Doppik-Umstellung und rechnet seit 1999 ausschließlich doppisch.

Insgesamt gibt es zum 1.1.2017 in Baden-Württemberg 1.137 Kommunen. Der Anteil der Doppik-Kommunen liegt damit bei 24,8 Prozent. Nach Kommunaltypen ergeben sich folgende Anteile doppisch rechnender Kommunen:
  • Höhere Kommunalverbände: 1 von 1 (100,0 Prozent)
  • Stadtkreise: 9 von 9 (100,0 Prozent)
  • Landkreise: 32 von 35 (91,4 Prozent)
  • Kreisangehörige Städte und Gemeinden: 240 von 1.092 (22,0 Prozent)
Mit den höheren Kommunalverbänden ist in obiger Aufzählung der Kommunalverband für Jugend und Soziales angesprochen. Die Bezeichnung "Stadtkreise" wird in Baden-Württemberg für die kreisfreien Städte genutzt.

Doppik: Entwicklung der Anzahl der NKHR-Kommunen in Baden-Württemberg von 2007 bis 2017

Tendenziell sind derzeit die einwohnerkräftigeren Kommunen in der Gruppe der Doppik-Kommunen überproportional stark vertreten. Gleichwohl hat mit der Gemeinde Böllen (96 Einwohner) auch die kleinste Gemeinde Baden-Württembergs auf die Doppik umgestellt. Böllen rechnet seit 2016 doppisch.

Im Vorjahr 2016 nutzten bereits 197 Kommunen in Baden-Württemberg das NKHR. Im Jahr 2017 kamen 85 neue Doppik-Kommunen hinzu. Die 85 Kommunen werden im Folgenden aufgelistet.

Landkreise (2): Landkreis Tübingen, Zollernalbkreis.

Kreisangehörige Städte und Gemeinden (83): Affalterbach, Altenriet, Bad Wildbad, Biberach/Baden, Bietigheim, Böhmenkirch, Bötzingen, Breisach am Rhein, Breitnau, Cleebronn, Durbach, Dusslingen, Egenhausen, Ehningen, Eisenbach (Hochschwarzwald), Eisingen, Ellwangen (Jagst), Elztal, Eriskirch, Feldberg (Schwarzwald), Friedenweiler, Gaildorf, Gemmingen, Gerlingen, Glatten, Güglingen, Gundelsheim, Hinterzarten, Ittlingen, Lauffen am Neckar, Leonberg, Limbach, Löchgau, Löffingen, Lottstetten, Mainhardt, Michelbach an der Bilz, Michelfeld, Neckarzimmern, Neuenbürg, Neuenburg am Rhein, Neuenstein, Neuried, Niedertotzingen, Niefern-Öschelbronn, Nordheim, Nordrach, Nufringen, Oberreichenbach, Oberrot, Obrigheim, Ohmden, Ottenbach, Ottenhöfen im Schwarzwald, Pfaffenhofen, Reutlingen, Rottenburg am Neckar, Sandhausen, Schlat, Schopfheim, Schwaigern, Seebach, Sexau, Simonswald, Sinsheim, St. Märgen, Steinach, Sulzbach an der Murr, Süßen, Titisee-Neustadt, Unterensingen, Untermünkheim, Vellberg, Waldbrunn, Walddorfhäslach, Waldenbuch, Walldürn, Walzbachtal, Weil am Rhein, Wiernsheim, Wilhelmsdorf, Willstätt, Wolfschlugen.

Weitere Informationen zur kommunalen Doppik finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. über nachfolgenden Link.

» Blog-Einträge zum Thema "Doppik"
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger