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Altersstruktur der Bundesbeschäftigten im öffentlichen Dienst zum 30.6.2014
Altersstruktur der Bundesbeschäftigten im öffentlichen Dienst zum 30.6.2014
17. Oktober 2015 |
Autor: Andreas Burth
Die Personalausgaben sind für öffentliche Verwaltungen eine bedeutende Ausgabeart. In der Folge sind auch Einsparungen im Personalbereich
durch Ausnutzung der natürlichen Fluktuation ein typisches Feld öffentlicher
Haushaltskonsolidierung. Wie gezeigt werden konnte, stehen
die Kommunen und die Länder vor größeren Ruhestandswellen ihrer Beschäftigten (Links siehe unten).
Dies wirft die Frage auf, wie sich die Situation auf Bundesebene gestaltet. Im Folgenden wird vor diesem Hintergrund die Altersstruktur
der Beschäftigten des Bundes nach der statistischen Abgrenzung des sog. öffentlichen Dienstes untersucht.
Datengrundlage dieses Beitrags ist die
Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes, deren aktuellste Ausgabe die Beschäftigtendaten zum Stichtag 30.6.2014
enthält. Genutzt wird die Abgrenzung des öffentlichen Dienstes. Der öffentliche Dienst ist die Summe aus
Bundeskernhaushalt,
Sonderrechnungen und
Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform. Sonderrechnungen sind rechtlich unselbstständige Einheiten in
öffentlich-rechtlicher Rechtsform, die über eine eigene Wirtschafts-/Rechnungsführung verfügen und somit mit ihren Einnahmen und Ausgaben
nicht im Bundeskernhaushalt erfasst sind (z.B.
Sondervermögen und
Bundesbetriebe). Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform sind
im Kontext der Länder rechtlich selbstständige Körperschaften, Anstalten und öffentlich-rechtliche Stiftungen, die unter der Aufsicht des
Bundes stehen.
Unberücksichtigt bleiben aus Gründen der Datenverfügbarkeit die Bundesbeschäftigten in
Einrichtungen in privater Rechtsform. Einrichtungen
in privater Rechtsform sind in der Personalstandstatistik rechtlich selbstständige privatrechtliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen
(z.B. AG, GmbH), an denen die öffentliche Hand mit mehr als 50 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
Die Abgrenzung unter zusätzlicher Integration der
Einrichtungen in privater Rechtsform heißt
"öffentlicher Arbeitgeber". Die Abgrenzung
des öffentlichen Arbeitgebers in der Personalstandstatistik entspricht der Abgrenzung des
öffentlichen Bereichs in den
Finanzstatistiken.
Ein Teil der
Auslagerungen des Bundes bleibt hier durch die Beschränkung auf die kleinere Abgrenzung des öffentlichen Dienstes unerfasst.
Gleichwohl geht das Bild über die in anderen Analysen häufig verwendeten reinen Kernhaushaltsdaten hinaus und kann somit aufschlussreiche
Ergebnisse liefern.
Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass die Personalstandstatistik aus Geheimhaltungsgründen Beschäftigtenzahlen nur in
einer 5er-Rundung ausweist. Dies kann in Einzelfällen zu Rundungsdifferenzen bei den Summen führen. Bei den Fallzahlen der Berufs-/Zeitsoldaten,
Beamten/Richter und Arbeitnehmer wird nicht zwischen Voll- und Teilzeitstellen differenziert (d.h. keine Betrachtung von
Vollzeitäquivalenten (VZÄ)). Die Arbeitnehmer sind in der Personalstandstatistik der Oberbegriff für Angestellte und Arbeiter.