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Altersstruktur der Landesbeschäftigten im öffentlichen Dienst zum 30.6.2014
Altersstruktur der Landesbeschäftigten im öffentlichen Dienst zum 30.6.2014
2. September 2015 |
Autor: Andreas Burth
In einem kürzlich auf HaushaltsSteuerung.de publizierten Blog-Eintrag ist deutlich geworden, dass die Kommunen in den nächsten
Jahren vor einer massiven Ruhestandswelle stehen (Link siehe unten). Dieser Befund wirft die Frage auf, inwiefern auf Landesebene
ähnliche Entwicklungen zu beobachten sind. Der vorliegende Beitrag untersucht vor diesem Hintergrund die Altersstruktur der
Landesbeschäftigten zum Stichtag 30.6.2014.
Datengrundlage ist die
Personalstandstatistik
des Statistischen Bundesamtes, die Daten zum Stichtag 30.6.2014 enthält. Genutzt wird die Abgrenzung des sog.
"öffentlichen Dienstes". Der öffentliche Dienst ist hier die Summe aus
Landeskernhaushalten,
Sonderrechnungen und
Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform. Sonderrechnungen sind rechtlich unselbstständige Einheiten
in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, die über eine eigene Wirtschafts-/Rechnungsführung verfügen und somit mit ihren Einnahmen und
Ausgaben nicht im Kernhaushalt erfasst sind (z.B.
Sondervermögen und
Landesbetriebe). Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform
sind im Kontext der Länder rechtlich selbstständige Körperschaften, Anstalten und öffentlich-rechtliche Stiftungen, die unter der
Aufsicht der Länder stehen.
Unberücksichtigt bleiben aus Gründen der Datenverfügbarkeit die Beschäftigten in
Einrichtungen in privater Rechtsform.
Einrichtungen in privater Rechtsform sind in der Personalstandstatistik rechtlich selbstständige privatrechtliche Fonds,
Einrichtungen und Unternehmen (z.B. in der Form einer GmbH), an denen die öffentliche Hand mit mehr als 50 Prozent unmittelbar
oder mittelbar beteiligt ist.
Die Abgrenzung unter zusätzlicher Integration der Einrichtungen in privater Rechtsform heißt
"öffentlicher Arbeitgeber". Die
Abgrenzung des öffentlichen Arbeitgebers in der Personalstandstatistik entspricht der Abgrenzung des öffentlichen Bereichs in den
Finanzstatistiken. Ein Teil der Auslagerungen der Länder bleibt hier durch die Beschränkung auf die kleinere Abgrenzung des
öffentlichen Dienstes unerfasst. Gleichwohl geht das Bild über die in anderen Analysen häufig verwendeten reinen Kernhaushaltsdaten
hinaus und kann somit aufschlussreiche Ergebnisse liefern. Hinzu kommt, dass Einrichtungen in privater Rechtsform auf Landesebene
weniger häufig anzutreffen sind als z.B. auf kommunaler Ebene. Die Länder nutzen zur Aufgabenwahrnehmung größtenteils die Kernhaushalte
(und die Sonderrechnungen und Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform).
Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass die Personalstandstatistik aus Geheimhaltungsgründen Beschäftigtenzahlen nur
in einer 5er-Rundung ausweist. Dies kann in Einzelfällen zu Rundungsdifferenzen bei den Summen führen. Bei den Fallzahlen der Beamten
und Arbeitnehmer wird nicht zwischen Voll- und Teilzeitstellen differenziert (d.h. keine Betrachtung von
Vollzeitäquivalenten (VZÄ)).
Die Arbeitnehmer sind in der Personalstandstatistik der Oberbegriff für Angestellte und Arbeiter.