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Aufkommen der Grundsteuer A/B im Länder- und Zeitvergleich
Aufkommen der Grundsteuer A/B im Länder- und Zeitvergleich
4. Mai 2016 |
Autor: Andreas Burth
Jüngst sind auf HaushaltsSteuerung.de mehrere Beiträge zu den verschiedenen Steuerarten der Kommunen der Flächenländer erschienen.
Datengrundlage ist jeweils die vom Statistischen Bundesamt am 2.5.2016 veröffentlichte
Steuerhaushalt-Statistik. Von den wichtigen
kommunalen Steuerarten blieb bislang die Grundsteuer A/B außen vor. Diese Lücke soll durch den vorliegenden Beitrag, der die
Grundsteuer A/B
im Ländervergleich für das Jahr 2015 und im Zeitvergleich über die Jahre 2001 bis 2015 betrachtet, geschlossen
werden.
Überblick:
- Pro-Kopf-Einnahmen im Ländervergleich
- Prozentanteil an den gesamten Netto-Steuereinnahmen im Ländervergleich
- Entwicklung der Einnahmen im Zeitvergleich
- Weitere Informationen
Pro-Kopf-Einnahmen im Ländervergleich
Das Aufkommen der Grundsteuer A beläuft sich im Jahr 2015 auf 392,6 Mio. Euro. Im Ländervergleich zeigen sich im Aufkommen
der Grundsteuer A deutliche Unterschiede. Die höchsten Pro-Kopf-Werte berichten im Jahr 2015 die Kommunen der Länder
Sachsen-Anhalt (10,43 Euro je Einwohner), Mecklenburg-Vorpommern (9,78 Euro je Einwohner) und Niedersachsen (9,30 Euro je
Einwohner). Die Länder im oberen Bereich der Rangliste zählen tendenziell zu den dünner besiedelten Flächenländern Deutschlands.
Folglich stehen in diesen Ländern auch größere Flächen für die Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung.
Am unteren Ende des Rankings finden sich mit dem Saarland (1,41 Euro je Einwohner) und Nordrhein-Westfalen (2,53 Euro je
Einwohner) die beiden am dichtesten besiedelten Flächenländer. Interessant ist allerdings, dass das von beiden Ländern merklich
dichter besiedelte Nordrhein-Westfalen (Einwohnerdichte von 518 Einwohnern je Quadratkilometer) deutlich höhere Einnahmen
erwirtschaftet als das Saarland (Einwohnerdichte von 385 Einwohnern je Quadratkilometer). Dieser Befund kann im Falle des
Saarlandes auf unerschlossene Hebesatzpotenziale bei der Grundsteuer A hindeuten.
Die Grundsteuer B ist aus Sicht der Städte und Gemeinden eine der wichtigeren Steuern. Dies liegt zum einen am beträchtlichen
Aufkommen dieser Steuerart. Zum anderen hat die Grundsteuer B aber noch weitere Vorteile gegenüber anderen Einnahmearten. So
verfügen die Städte und Gemeinden bei der Grundsteuer B über ein
Hebesatzrecht, über das sie ihre Grundsteuer-B-Einnahmen
direkt beeinflussen können. Das Hebesatzrecht stellt insbesondere im Vergleich zu den
Gemeindeanteilen an der Einkommen- und
Umsatzsteuer
einen wesentlichen Vorteil dar. Ferner ist das Aufkommen der Grundsteuer B - im Gegensatz zur
Gewerbesteuer und zum
Einkommensteueranteil - kaum konjunktursensibel und daher zuverlässig planbar. Hebesatzänderungen spiegeln sich quasi 1-zu-1
im Aufkommen wider. Im Gegensatz zur Gewerbesteuer müssen Teile des Aufkommens auch nicht an Bund und Länder weitergereicht
werden
(Gewerbesteuerumlage). Hinzu kommt, dass die Grundsteuer B von allen Bürgern und Unternehmen direkt (Eigentümer) oder
indirekt (Mieter) getragen wird. Mittelbar wird auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bei der Grundsteuer B berücksichtigt,
da wirtschaftlich leistungsfähigere Bürger i.d.R. auch besser wohnen und demzufolge mehr Grundsteuer B bezahlen.
Die genannten Vorteile machen die Grundsteuer B zu einer idealen Gemeindesteuer. Sie kann durch die Belastung aller Bürger und
Unternehmen einen Zusammenhang zwischen dem Abgabenniveau und dem kommunalen Leistungsniveau herstellen. Ihr Hebesatz eignet
sich insbesondere, um im Sinne eines flexiblen Ausgleichsmechanismus (höhere Hebesätze bei Defiziten, niedrigere Hebesätze bei
Überschüssen) den ordentlichen
Haushaltsausgleich
jedes Jahr sicherzustellen. Man spricht in diesem Kontext auch vom Konzept einer
doppischen Kommunalschuldenbremse mit
Generationenbeitrag. Einige Städte und Gemeinden haben das Konzept in Form einer
Nachhaltigkeitssatzung auch bereits in ihr Ortsrecht übernommen (für Beispiele siehe nachfolgende Links).
» Satzung generationengerechte Finanzen der Ortsgemeinde Stadtkyll
Hrsg.: Ortsgemeinde Stadtkyll
» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Overath
Hrsg.: Stadt Overath
» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Taunusstein
Hrsg.: Stadt Taunusstein
» Nachhaltigkeitssatzung der Stadt Spenge
Hrsg.: Stadt Spenge
Aus der Grundsteuer B haben die Kommunen der Flächenländer 2015 Einnahmen in Höhe von 11,43 Mrd. Euro (152 Euro je Einwohner)
erzielt. Im Ländervergleich offenbaren sich indes Unterschiede im Pro-Kopf-Niveau. An der Spitze des Einnahmerankings steht
Nordrhein-Westfalen mit 192 Euro je Einwohner. Am unteren Ende findet sich Sachsen-Anhalt mit 100 Euro je Einwohner. Es ist
festzustellen, dass im Jahr 2015 kein ostdeutsches Flächenland das Niveau eines westdeutschen Flächenlandes erreicht.
Auffällig niedrig ist das Grundsteuer-B-Niveau im Saarland. Dass ausgerechnet das Krisenland Saarland die niedrigsten
Pro-Kopf-Einnahmen aller westdeutschen Flächenländer aus der Grundsteuer B berichtet, entbehrt nicht einer gewissen Ironie.
Zugleich wird hieran jedoch auch offenkundig, welche einnahmeseitigen Konsolidierungspotenziale im Saarland noch vorhanden sind.
Prozentanteil an den gesamten Netto-Steuereinnahmen im Ländervergleich
Die Grundsteuer A ist aus Sicht der Städte und Gemeinden eine Steuereinnahmequelle von untergeordneter Bedeutung. In ihrer
Summe generieren die Kommunen der Flächenländer 0,46 Prozent ihrer Netto-Steuereinnahmen aus der Grundsteuer A. Die Spannweite
reicht von 0,16 Prozent im Saarland bis 1,54 Prozent in Sachsen-Anhalt.
Die Grundsteuer B ist nach der Gewerbesteuer (netto) und dem Einkommensteueranteil die hinsichtlich ihres Aufkommens drittwichtigste
Steuerart der Kommunen in Deutschland. Für die Gesamtheit der Kommunen der Flächenländer ergibt sich ein Anteil von 13,43
Prozent an den gesamten Netto-Steuereinnahmen. Der geringste Anteil ist in Bayern festzustellen (9,91 Prozent). Am höchsten
fällt der Anteil der Grundsteuer-B-Einnahmen an den gesamten Netto-Steuereinnahmen in Sachsen aus (16,14 Prozent).
Entwicklung des Einnahmen im Zeitvergleich
Ein Vorteil der Grundsteuer A ist, dass ihr Aufkommen weitgehend unempfindlich gegenüber wirtschaftlichen Krisenzeiten ist.
Zudem lässt sich das Aufkommen über die Hebesatzfestsetzung direkt beeinflussen.
Im Zeitablauf hat sich das Volumen der Grundsteuer-A-Einnahmen tendenziell erhöht und ist auch in Krisenjahren (z.B. 2009)
nicht bzw. nicht wesentlich zurückgegangen. Im Jahr 2015 beläuft sich das Aufkommen der Grundsteuer A auf 392,6 Mio. Euro.
Dies entspricht einem Zuwachs von 17,2 Prozent gegenüber dem Jahr 2001.
Wie die Grundsteuer A ist auch die Grundsteuer B gegenüber konjunkturell schwierigen Zeiten weitgehend immun. Das Aufkommen
der Grundsteuer B hat sich im Zeitvergleich stetig erhöht. In den Jahren 2001 bis 2015 ist im jeweiligen Vorjahresvergleich
stets ein Zuwachs festzustellen. Da die Grundsteuer B an der allgemeinen Preisentwicklung nicht partizipiert, resultieren die
Aufkommenssteigerungen indes primär aus Hebesatzerhöhungen. Hebesatzerhöhungen sind im Falle der Grundsteuer B notwendig, um
das reale (d.h. inflationsbereinigte) Steueraufkommen im Zeitablauf konstant halten zu können. Unter Gegenüberstellung der Jahre 2001 und 2015
ergibt sich ein Aufkommenszuwachs von 46,9 Prozent. Das Grundsteuer-B-Aufkommen des Jahres 2015 summiert sich in den
Flächenländern auf 11,43 Mrd. Euro.
Weitere Informationen
Ergänzende Analysen und Datenangebote zu den Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden in Deutschland finden Sie auf
HaushaltsSteuerung.de z.B. auf folgenden Seiten.
» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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