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Aufkommen der Landessteuern 2016
Aufkommen der Landessteuern 2016
14. Mai 2017 |
Autor: Andreas Burth
Die Länder nehmen für die Bürger eine Vielzahl von Aufgaben wahr. Beispiele sind die Hochschulen und die Polizei.
Zur Finanzierung ihrer Aufgaben brauchen die Länder Einnahmen. Die wichtigste Einnahmequelle der Länder sind dabei die
Steuern. Den Großteil der Steuereinnahmen der Länder machen die Länderanteile an den
Gemeinschaftsteuern
aus. Eine weitere Steuerquelle sind die
Landessteuern.
Im Jahr 2016 machen die Landessteuern weniger als 10 Prozent der gesamten Steuereinnahmen der Länder aus. Sie sind folglich
weniger bedeutsam als andere Steuerquellen. Ungeachtet dessen beläuft sich das Aufkommen aus Landessteuern 2016 auf immerhin
22,34 Mrd. Euro. Insofern ist eine finanzpolitische Relevanz für die Länder durchaus gegeben.
Der vorliegende Beitrag zielt darauf ab, die Landessteuern im Jahr 2016 genauer zu untersuchen. Für diesen Zweck werden
Ländervergleiche zur Gesamtheit der Landessteuern sowie zu den einzelnen Landessteuern durchgeführt. Als Datenquelle fungiert
die Kassenstatistik 2016 des Statistischen Bundesamtes. Sie wurde Ende April veröffentlicht. Die Flächenländer und Stadtstaaten
werden aus Gründen der Vergleichbarkeit in den Grafiken getrennt aufgeführt.
Überblick:
- Gesamte Landessteuern
- Erbschaftsteuer
- Grunderwerbsteuer
- Rennwett-, Lotterie- und Sportwettensteuer
- Feuerschutzsteuer
- Biersteuer
- Weitere Informationen
Gesamte Landessteuern
Im Jahr 2016 summiert sich das gesamte Landessteuer-Aufkommen der Länder auf 22,34 Mrd. Euro. Dies entspricht 272 Euro
je Einwohner. Die wichtigsten Landessteuern sind die
Grunderwerbsteuer und die
Erbschaftsteuer.
In der Gruppe der Flächenländer ist festzustellen, dass die alten Länder höhere Einnahmen aus Landessteuern verzeichnen als
die neuen Länder. Die höchsten Pro-Kopf-Einnahmen aus Landessteuern hat Hessen mit 423 Euro je Einwohner. Am anderen Ende
des Rankings liegt Thüringen mit 94 Euro je Einwohner.
Aus Platzgründen ist es in Abbildung 1 nicht möglich, zu allen Steuerarten und Ländern die Pro-Kopf-Werte einzufügen.
Aus diesem Grund werden sie in den Abbildungen 2 bis 6 separat berichtet.
Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer verzeichnet 2016 in den 16 Ländern ein Aufkommen von 7,01 Mrd. Euro bzw. 85 Euro je Einwohner.
Die höchsten Pro-Kopf-Einnahmen aus der Erbschaftsteuer haben unter den Flächenländern die drei wirtschaftsstarken Länder
Hessen, Bayern und Baden-Württemberg. Die fünf ostdeutschen Flächenländer liegen deutlich unterhalb des Niveaus ihrer
westdeutschen Pendants.
Grunderwerbsteuer
Die Einnahmen der Länder aus der Grunderwerbsteuer belaufen sich 2016 auf 12,41 Mrd. Euro bzw. 151 Euro je Einwohner.
Bei der Grunderwerbsteuer haben die Länder die Möglichkeit, den Steuersatz festzusetzen. Da es sich zugleich um eine
vergleichsweise aufkommensstarke Landessteuer handelt, stellt die Grunderwerbsteuer einen wichtigen Einnahmehebel für
die Länder dar. Zwar haben die Länder höhere Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern, jedoch können sie bei selbigen die
Steuersätze nicht selbst festsetzen. Die einnahmeseitigen Steuerungsmöglichkeiten sind bei den Gemeinschaftsteuern
folglich sehr begrenzt.
Das höchste Pro-Kopf-Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer haben bei den Flächenländern die Länder Hessen und Schleswig-Holstein.
Am geringsten fallen die Pro-Kopf-Einnahmen in Thüringen aus.
Interessant ist bei der Grunderwerbsteuer, dass mit Brandenburg ein ostdeutsches Land das Pro-Kopf-Niveau der
westdeutschen Flächenländer erreicht hat.
Rennwett-, Lotterie- und Sportwettensteuer
Aus der Rennwett-, Lotterie- und Sportwettensteuer erzielen die Länder im Jahr 2016 Einnahmen in Höhe von 1,81 Mrd. Euro.
Dies entspricht 22,0 Euro je Einwohner.
Die höchsten Pro-Kopf-Einnahmen der Flächenländer hat Rheinland-Pfalz. Die Ost-Flächenländer liegen im Pro-Kopf-Aufkommen
unter den West-Flächenländern.
Feuerschutzsteuer
Die Einnahmen aus der
Feuerschutzsteuer
summieren sich 2016 in den 16 Ländern auf 0,44 Mrd. Euro. Die Pro-Kopf-Einnahmen
liegen bei 5,38 Euro je Einwohner. Im Vergleich zu den anderen Landessteuern sind die Unterschiede in den Pro-Kopf-Einnahmen
nur sehr gering.
Biersteuer
Das Aufkommen der
Biersteuer
liegt im Jahr 2016 in den Ländern bei 0,68 Mrd. Euro bzw. 8,3 Euro je Einwohner. Unter den
Flächenländern ist nicht festzustellen, dass die West-Flächenländer höhere Pro-Kopf-Einnahmen haben als die Ost-Flächenländer.
Vielmehr gibt es auch ostdeutsche Länder mit hohen und westdeutsche Länder mit niedrigen Pro-Kopf-Einnahmen.
Weitere Informationen
Ergänzende Informationen zu den Finanzen der Länder finden Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. über nachstehende Links.
» Pro-Kopf-Schulden der Länder im Vergleich
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Haushaltsuhren der Länder
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Bund-Länder-Finanzausgleich in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Steuereinnahmen der 16 Bundesländer im Vergleich, Blog-Eintrag vom 15. Mai 2016
Autor: Andreas Burth
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