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Aufkommen der Landessteuern im Länder- und Zeitvergleich
Aufkommen der Landessteuern im Länder- und Zeitvergleich
6. Mai 2016 |
Autor: Andreas Burth
Die Steuern des deutschen Staates lassen sich grob untergliedern in die
Gemeinschaftsteuern, die
Bundessteuern, die
Landessteuern und die
Gemeindesteuern. Die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern stehen Bund, Ländern sowie Gemeinden gemeinsam zu. Bei
den Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern handelt es sich um Steuern, deren Aufkommen der jeweiligen Ebene zufließt.
Die Differenzierung wird jedoch nicht immer trennschaft vorgenommen. So wird z.B. die
Gewerbesteuer häufig den Gemeindesteuern zugerechnet, obwohl Bund und Länder über die
Gewerbesteuerumlage am Gewerbesteueraufkommen beteiligt werden. Man spricht daher im Falle der Gewerbesteuer auch von einer sog.
heimlichen Gemeinschaftsteuer.
Die Bundes- und Gemeindesteuern sind jüngst bereits im Rahmen mehrerer Blog-Einträge untersucht worden. Links zu diesen Beiträgen
sind auf folgender Seite aufgeführt.
» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
Außen vor blieben bislang z.B. die Landessteuern. Diese Lücke soll durch den vorliegenden Beitrag geschlossen werden. Die Landesteuern
werden dabei sowohl im Zeit- als auch im Ländervergleich betrachtet.
Überblick:
- Die Landessteuern im Steuereinnahmemix der Länder
- Aufkommen des Jahres 2015 im Ländervergleich
- Zeitliche Entwicklung des Aufkommens der Landessteuern
- Weitere Informationen
Die Landessteuern im Steuereinnahmemix der Länder
Die Landessteuern sind ein Teil des Steuereinnahmemix der Länder (im Folgenden jeweils nach Steuerverteilung und ohne
Gemeindesteuereinnahmen der Stadtstaaten). Im Vergleich zu den sonstigen Steuereinnahmen machen die Landessteuern jedoch
nur einen kleineren Teil des Gesamtwerts aus. Von den gesamten Steuereinnahmen der Länder in Höhe von 267,94 Mrd. Euro
entfallen im Jahr 2015 lediglich 20,34 Mrd. Euro bzw. 7,59 Prozent auf die Landessteuern. Im Ländervergleich ist der
Anteil gleichwohl heterogen. Die Spannweite reicht in den Flächenländern von 2,56 Prozent in Sachsen-Anhalt bis 10,36
Prozent in Schleswig-Holstein. In den Stadtstaaten ist eine Spannweite von 5,75 Prozent in Bremen bis 12,14 Prozent
in Hamburg zu beobachten.
Unter die sonstigen Steuereinnahmen der Länder fallen z.B. der Landesanteil an der
Lohn- und veranlagten
Einkommensteuer
mit 96,68 Mrd. Euro (36,08 Prozent), der Landesanteil an den Steuern vom Umsatz
(Umsatzsteuer und
Einfuhrumsatzsteuer) mit 95,54 Mrd. Euro (35,66 Prozent), der
Landesanteil an den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag und der
Körperschaftsteuer mit 18,76 Mrd. Euro (7,00 Prozent) und die
Bundesergänzungszuweisungen mit 10,04 Mrd. Euro (3,75 Prozent). Die vorstehenden Werte in Klammern repräsentieren
den Prozentanteil am Gesamtwert der Länder.
Aufkommen des Jahres 2015 im Ländervergleich
Wie aus Tabelle 1 deutlich wird, verzeichnen die Stadtstaaten tendenziell höhere Einnahmen aus den Landessteuern als die
Flächenländer. Merkliche Spannweiten im Pro-Kopf-Aufkommen sind indes sowohl in der Gruppe der Flächenländer als auch in der
Gruppe der Stadtstaaten festzustellen. Die aufkommensstärksten Landessteuern sind die
Grunderwerbsteuer und die
Erbschaftsteuer.
Für Ländervergleiche eignen sich Pro-Kopf-Werte besser als absolute Werte, da Unterschiede in der Einwohnerzahl bei
Pro-Kopf-Betrachtungen den Vergleich nicht verzerren können. Absolute Zahlen zum Volumen der Landessteuern finden Sie
nachrichtlich in Tabelle 2.
Zeitliche Entwicklung des Aufkommens der Landessteuern
Neben Ländervergleichen liefern auch Zeitvergleiche interessante Erkenntnisse zu den Landessteuern. Ein Zeitvergleich wird
im Folgenden für diejenigen Steuerarten durchgeführt, deren Aufkommen in allen betrachteten Jahren (d.h. 2007 bis 2015) bei
mindestens 300 Mio. Euro liegt. Ergänzend wird die
Kraftfahrzeugsteuer untersucht.
Das Volumen der Landessteuern lag in den Jahren 2007 und 2008 über 20 Mrd. Euro. Von 2008 auf 2009 und von 2009 auf 2010
sind die Einnahmen der Länder aus den Landessteuern erheblich zurückgegangen. Der Hauptgrund für diese Reduktion im
Steueraufkommen ist der Wegfall der Kraftfahrzeugsteuer (siehe unten). In den Jahren ab 2010 haben sich die Einnahmen
aus den Landessteuern stetig erhöht. Im Vergleich der Jahre 2010 und 2015 ist ein Zuwachs von 67,45 Prozent festzustellen.
Die Kraftfahrzeugsteuer war bis zum 30.6.2009 eine Landessteuer und ist seit dem 1.7.2009 eine Bundessteuer. Aus diesem
Grund wird das Aufkommen der Kraftfahrzeugsteuer ab der zweiten Jahreshälfte 2009 nicht mehr bei den Landessteuern, sondern
bei den Bundessteuern erfasst.
Bis 2008 haben die Länder ein Aufkommen aus der Kraftfahrzeugsteuer von etwas weniger als 9 Mrd. Euro vereinnahmt (blaue
Säulen). Im ersten Halbjahr 2009 (blaue Säule), als die Steuer noch zu den Landessteuern zählte, waren es rund 4,4 Mrd.
Euro. Ab dem zweiten Halbjahr 2009 fließt das Aufkommen dem Bund zu (rote Säulen). Zum Ausgleich für die wegfallenden
Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer erhalten die Länder vom Bund die sog. Kraftfahrzeugsteuer-Kompensation (grüne
Säulen). Die Kraftfahrzeugsteuer-Kompensation ist in obiger Abbildung 2 nicht erfasst, was die starken Rückgänge im
Aufkommen der Landessteuern erklärt.
Bei direkter Gegenüberstellung der Kraftfahrzeugsteuer-Kompensation einerseits (grüne Säulen) und der Bundeseinnahmen
aus der Kraftfahrzeugsteuer andererseits (rote Säulen) fällt auf, dass die Länder in allen betrachteten Jahren höhere Kompensationsmittel erhalten
haben, als sie ceteris paribus vereinnahmt hätten, wenn sie die Kraftfahrzeugsteuer noch eine Landessteuer wäre.
Das Aufkommen der Erbschaftsteuer hat sich im direkten Vergleich der Jahre 2007 und 2015 um 49,65 Prozent erhöht. Ein
Großteil der Zuwächse entfällt auf die beiden letzten Vorjahresvergleiche. Von 2008 bis 2011 ging das Aufkommen um 11,01 Prozent zurück.
Bei der Grunderwerbsteuer ist zu Beginn des Betrachtungszeitraums zunächst ein Aufkommensrückgang festzustellen. Dieser
fällt in die Jahre der Finanz- und Wirtschaftskrise. In den Folgejahren hat sich das Aufkommen jedoch wieder erholt. Im
Vergleich der Jahre 2009 und 2015 ist ein Zuwachs von 131,61 Prozent zu beobachten. Über den gesamten Analysezeitraum
(d.h. 2007 bis 2015) beträgt der Anstieg 61,80 Prozent. Die deutlichen Aufkommenszuwächse erklären sich u.a. auch durch die in vielen
Ländern zu beschlossenen Erhöhungen der Steuersätze.
Die Einnahmen aus der Lotteriesteuer sind bis 2010 zunächst gesunken. Nach 2010 ist ein leichter Wachstumstrend (mit einzelnen Rückgängen in Vorjahresvergleichen) festzustellen.
Unter direkter Gegenüberstellung der Jahre 2007 und 2015 hat sich das Aufkommen der Lotteriesteuer um 13,14 Prozent verringert.
Für die
Feuerschutzsteuer zeigt sich im Zeitablauf eine Wachstumstendenz. Ein im Vorjahresvergleich rückläufiges Aufkommen
ist nur für das Jahr 2009 zu beobachten. Von 2007 auf 2015 sind die Steuereinnahmen aus der Feuerschutzsteuer um 29,43
Prozent angestiegen.
Die Einnahmen aus der
Biersteuer sind seit 2007 tendenziell gefallen. Lediglich im Vergleich der Jahre 2013 und 2014 zeigt sich
ein leichter Anstieg. Im Direktvergleich der Jahre 2007 und 2015 ist eine Aufkommensreduktion von 10,62 Prozent festzustellen.
Weitere Informationen
Zusätzliche Informationen zu den Finanzen der Bundesländer können Sie auf HaushaltsSteuerung.de z.B. über nachstehende Seiten abrufen.
» Haushaltsuhren der Länder
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Verschuldung der Länder im Vergleich
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Bund-Länder-Finanzausgleich in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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