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Auslagerungsgrad der kommunalen Verschuldung zum 31.12.2014 im Ländervergleich
Auslagerungsgrad der kommunalen Verschuldung zum 31.12.2014 im Ländervergleich
22. August 2015 |
Autor: Andreas Burth
Die Wahrnehmung kommunaler Aufgaben erfolgt nicht nur über den
Kernhaushalt. Im Laufe der Jahre haben die Kommunen einen erheblichen Teil ihrer Aufgaben auf sog.
Auslagerungen (z.B.
Eigenbetriebe, GmbHs) verlagert. Statistisch werden diese Auslagerungen als
öffentliche Fonds, Einrichtungen und wirtschaftliche Unternehmen (FEUs) bezeichnet. Man differenziert
bei den FEUs zwischen den
Extrahaushalten und den sonstigen FEUs. Die Differenzierung zwischen Extrahaushalten und
sonstigen FEUs entfaltet ihre Bedeutung vornehmlich im Kontext der Vorgaben des Maastricht-Vertrags, dessen
Schuldenkriterium
(konsolidierter Bruttoschuldenstand in Höhe von max. 60 Prozent des nominalen
Bruttoinlandsprodukts) neben den Kernhaushaltsschulden auch die
Schulden der Extrahaushalte (nicht aber die Schulden der sonstigen FEUs) einbezieht.
Die Gesamtverschuldung der Kommunen der Flächenländer liegt zum 31.12.2014 bei 328,9 Mrd. Euro bzw. 4.381 Euro je Einwohner
(hier: Schulden beim öffentlichen Bereich +
Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich). Davon entfallen 132,2 Mrd. Euro auf die
kommunalen Kernhaushalte (40,21 Prozent) und 196,6 Mrd. Euro auf die kommunalen Auslagerungen (59,79 Prozent). Von den Schulden der Auslagerungen
sind 14,8 Mrd. Euro den kommunalen Extrahaushalten (4,51 Prozent) und 181,8 Mrd. Euro den sonstigen FEUs der Kommunen (55,28 Prozent) zuzurechnen.
Bereits an den aggregierten Zahlen wird deutlich, dass reine Kernhaushaltsbetrachtungen zu kurz greifen. Auf Kernhaushaltsanalysen
sollte daher nur zurückgegriffen werden, wenn (noch) keine umfangreicheren Daten verfügbar sind
(trifft häufig bei einzelgemeindlichen Daten zu). Dies gilt analog auch für
Betrachtungen der Summe aus Kernhaushalten und Extrahaushalten (sog.
öffentlicher Gesamthaushalt). Auch diese sollten nur
genutzt werden, wenn aus Gründen der Datenverfügbarkeit (noch) keine umfangreicheren Zahlen analysiert werden können. Optimal
ist stets die Untersuchung des sog.
öffentlichen Bereichs, d.h. die Summe aus Kernhaushalten, Extrahaushalten und sonstigen FEUs.
Gerade im kommunalen Kontext sind die sonstigen FEUs erheblich bedeutsamer als die Extrahaushalte.
Eine Untersuchung der Kommunalverschuldung unter Einbeziehung sämtlicher Auslagerungen ermöglicht die
Schuldenstatistik des
Statistischen Bundesamtes (Fachserie 14 Reihe 5). Die Schuldenstatistik für das Jahr 2014 ist jüngst am 21. August 2015 publiziert
worden. Sie enthält Schuldendaten zum Stichtag 31.12.2014. Die in obigem Absatz berichteten Daten stammen ebenfalls aus dieser Statistik.
Abbildung 1 zeigt, dass die Verschuldung im Ländervergleich sehr heterogen ist. Am höchsten verschuldet haben sich zum Stichtag
31.12.2014 die Kommunen im Saarland (7.247 Euro je Einwohner), in Hessen (6.017 Euro je Einwohner), in Nordrhein-Westfalen (5.719 Euro
je Einwohner) und in Rheinland-Pfalz (5.499 Euro je Einwohner). Die geringste Schuldenlast haben sich die Kommunen in Bayern (2.744
Euro je Einwohner), Schleswig-Holstein (2.781 Euro je Einwohner), Sachsen (3.130 Euro je Einwohner) und Brandenburg (3.147 Euro
je Einwohner) aufgebürdet. Es ist hierbei allerdings auch darauf hinzuweisen, dass die Kommunalschulden innerhalb der Länder keineswegs
homogen verteilt sind. So gibt es auch in Ländern mit hoher Kommunalverschuldung einzelne Kommunen, die nur sehr gering verschuldet
sind (oder eventuell sogar schuldenfrei sind). Umgekehrt existieren in Flächenländern mit geringen Kommunalschulden einzelne Kommunen, die
hohe Schuldenstände ausweisen.
In Abbildung 1 wird auch bereits deutlich, welchen Einfluss die Berücksichtigung der Schulden der Auslagerungen auf die Höhe der
Pro-Kopf-Verschuldung hat. So hätten beispielsweise die baden-württembergischen Kommunen bei einer reinen Kernhaushaltsbetrachtung
die niedrigsten Schulden aller 13 Flächenländer. Werden die Extrahaushalte und sonstigen FEUs jedoch in den Schuldenstand integriert,
so liegt die Verschuldung der Kommunen Baden-Württembergs sogar über dem Durchschnitt der Flächenländer (fünfthöchster Schuldenstand).
Abbildung 1 offenbart bereits auf den ersten Blick, dass die Kommunen im Ländervergleich in unterschiedlichem Ausmaße Schulden auf
Auslagerungen verlagert haben. In Abbildung 2 wird daher noch einmal explizit der prozentuale Anteil der ausgelagerten Schulden
(sog. Auslagerungsgrad) berichtet. Demnach hatten zum 31.12.2014 die Kommunen in Baden-Württemberg mit 87,57 Prozent den höchsten
Auslagerungsgrad. Auf Platz 2 folgt Sachsen mit 76,50 Prozent. In zwei Flächenländern werden von der Statistik Auslagerungsgrade
unter 50 Prozent berichtet. Es sind dies Rheinland-Pfalz mit 40,15 Prozent und Schleswig-Holstein mit 48,40 Prozent. Auch hier ist
allerdings wieder darauf hinzuweisen, dass innerhalb des Landes Heterogenitäten im Auslagerungsgrad bestehen können. So haben größere
Kommunen (z.B. eine kreisfreie Stadt) tendenziell einen höheren Auslagerungsgrad als kleinere Kommunen (z.B. eine kreisangehörige Gemeinde mit 1.000 Einwohnern).
Der hohe Anteil ausgelagerter Schulden in den Kommunen macht deutlich, wie wichtig der
Gesamt- bzw. Konzernabschluss ist, den
doppisch rechnende Kommunen aufzustellen haben (i.d.R. mit längeren Übergangsfristen als bei der Umstellung des Kernhaushalts).
Der Gesamt- bzw. Konzernabschluss macht in
konsolidierter Form das Volumen der ausgelagerten Schulden (inkl.
Rückstellungen), Vermögenswerte, Erträge und Aufwendungen transparent.
Eine Gesamtbeurteilung der Finanzlage ist bei Kommunen mit signifikanten Auslagerungen ohne einen solchen Gesamt- bzw. Konzernabschluss kaum möglich.
Ein umfangreiches Informationsangebot zur Kommunalverschuldung (und auch zur Landes- und Bundesverschuldung) in Deutschland können Sie u.a. über
folgenden Link abrufen.
» Staatsverschuldung in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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