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Baden-Württemberg plant Verlängerung der Doppik-Umstellungsfristen
Baden-Württemberg plant Verlängerung der Doppik-Umstellungsfristen
27. August 2012 |
Autor: Andreas Burth
Entgegen des ursprünglichen Plans der grün-roten Regierung in Baden-Württemberg, die
bestehende Pflicht zur Einführung der kommunalen
Doppik durch ein dauerhaftes Wahlrecht zu ersetzen
(siehe: Koalitionsvertrag, S. 60),
hat die Regierung am 10. Juli 2012 beschlossen, stattdessen eine Verlängerung der
Umstellungsfrist anzustreben. Konkret sieht der Kabinettsbeschluss vor, dass die Kommunen erst ab 2020
(d.h. vier Jahre später) einen ersten doppischen Haushaltsplan aufzustellen haben.
Bislang handelt es sich hierbei jedoch nur um eine Absichtserklärung der Landesregierung.
Der die entsprechenden Details festlegende Gesetzentwurf muss noch erarbeitet werden. So
hat der Kabinettsbeschluss beispielsweise noch nicht konkretisiert, inwiefern sich auch die Umstellungsfristen
für den kommunalen
Gesamtabschluss
(bislang verpflichtend ab 2018) verlängern sollen.
Der Kabinettsbeschluss sieht neben einer Verlängerung der Umstellungsfrist vor, dass zusammen mit den kommunalen Landesverbänden und der
Gemeindeprüfungsanstalt ab 2013 eine Evaluation der Erfahrungen mit dem neuen kommunalen Haushaltsrecht durchgeführt
werden soll. Die Evaluation soll insb. zur Weiterentwicklung bestehender Rechtsregelungen dienen.
» Grün-Rot verlängert Übergangsfrist für kommunales Haushaltsrechts (Pressemitteilung vom 10.7.2012)
Hrsg.: Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg
Weitere Informationen zu den Haushaltsreformen in Deutschland finden Sie hier:
» Haushaltsreformen in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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