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Beschäftigte der 16 Bundesländer nach Aufgabenbereichen im VZÄ-Ländervergleich
Beschäftigte der 16 Bundesländer nach Aufgabenbereichen im VZÄ-Ländervergleich
23. Oktober 2015 |
Autor: Andreas Burth
Die Länder müssen ihre Haushalte ab 2020 ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen. Einige der 16 Bundesländer stehen hierbei
noch vor größeren Konsolidierungsherausforderungen. Auf der Einnahmeseite haben die Länder nur wenige voluminöse Hebel, durch
die sie substanzielle Zusatzeinnahmen generieren können. Ausgabeseitige Konsolidierungspotenziale können beispielsweise im
Personalbereich realisiert werden. Die Personalausgaben zählen zu den voluminösesten Ausgabepositionen in den Länderhaushalten.
In den letzten Wochen sind auf HaushaltsSteuerung.de bereits zwei Blog-Einträge zum Personalbereich der Länder veröffentlicht
worden. Darin wurden deutlich, dass die Länder (sofern nötig) in den kommenden Jahren die Möglichkeit haben, Personal über natürliche Fluktuation
abzubauen. Darüber hinaus konnten im Ländervergleich Unterschiede im Niveau der Personalausgaben identifiziert werden. Besonders
hoch fallen sie z.B. in Hessen und im Saarland aus. Beide Länder haben zudem (wie auch einige andere West-Flächenländer) gemessen am
Finanzierungssaldo 2013 und 2014 der
Kern- und
Extrahaushalte noch immer beträchtliche Defizite.
» Altersstruktur der Landesbeschäftigten im öffentlichen Dienst zum 30.6.2014, Blog-Eintrag vom 2. September 2015
Autor: Andreas Burth
» Personalausgaben der 16 Bundesländer in den Jahren 2013 und 2014 im Vergleich, Blog-Eintrag vom 8. Oktober 2015
Autor: Andreas Burth
» Bereinigte Einnahmen, bereinigte Ausgaben und Finanzierungssaldo der 16 Bundesländer im Vergleich, Blog-Eintrag vom 10. Oktober 2015
Autor: Andreas Burth
Ein Ländervergleich zu den Personalausgaben nach Ausgabearten ist eine Möglichkeit, Indizien für personalbezogene Konsolidierungspotenziale
zu identifizieren. Ein weiterer, ergänzender Ansatz besteht in Quervergleichen zu den
Vollzeitäquivalenten (VZÄ)
nach Aufgabenbereichen. Ein solcher Vergleich soll in diesem Beitrag durchgeführt werden.
Überblick:
- Methodische Anmerkungen
- VZÄ-Ländervergleich nach Aufgabenbereichen
- VZÄ-Ländervergleich im Aufgabenbereich "1. Allgemeine Dienste"
- VZÄ-Ländervergleich im Aufgabenbereich "2. Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten"
- VZÄ-Ländervergleich nach dem Ort der Beschäftigung
- Weitere Informationen
Methodische Anmerkungen
Datengrundlage dieses Beitrags ist die
Personalstandstatistik
des Statistischen Bundesamtes, die Daten zum Stichtag 30.6.2014 enthält. Herangezogen wird die Abgrenzung des sog.
"öffentlichen Dienstes".
Der öffentliche Dienst ist hier die Summe aus
Landeskernhaushalten,
Sonderrechnungen und
Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform.
Sonderrechnungen sind rechtlich unselbstständige Einheiten in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, die über eine eigene
Wirtschafts-/Rechnungsführung verfügen und somit mit ihren Einnahmen und Ausgaben nicht im Landeskernhaushalt erfasst sind (z.B.
Sondervermögen
und
Landesbetriebe).
Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform sind im Kontext der Länder rechtlich selbstständige Körperschaften,
Anstalten und öffentlich-rechtliche Stiftungen, die unter der Aufsicht der Länder stehen. Gemeinsame Einrichtungen der Länder
werden in dem Land nachgewiesen, in dem die Einrichtung ihren Sitz hat.
Unberücksichtigt bleiben aus Gründen der Datenverfügbarkeit die Beschäftigten in
Einrichtungen in privater Rechtsform.
Einrichtungen in privater Rechtsform sind in der Personalstandstatistik rechtlich selbstständige privatrechtliche Fonds,
Einrichtungen und Unternehmen (z.B. in der Form einer GmbH oder AG), an denen die öffentliche Hand mit mehr als 50 Prozent
mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist.
Die Abgrenzung unter zusätzlicher Integration der Einrichtungen in privater Rechtsform heißt
"öffentlicher Arbeitgeber".
Die Abgrenzung des öffentlichen Arbeitgebers in der Personalstandstatistik entspricht der Abgrenzung des
öffentlichen Bereichs in den
Finanzstatistiken.
Ein Teil der Auslagerungen der Länder bleibt hier durch die Beschränkung auf die kleinere Abgrenzung des öffentlichen Dienstes
unerfasst. Gleichwohl geht das Bild über die in anderen Analysen häufig verwendeten reinen Kernhaushaltsdaten hinaus und kann somit
aufschlussreiche Ergebnisse liefern. Hinzu kommt, dass Einrichtungen in privater Rechtsform auf Landesebene weniger häufig anzutreffen
sind als z.B. auf kommunaler Ebene. Die Länder nutzen zur Aufgabenwahrnehmung größtenteils die Kernhaushalte (sowie die
Sonderrechnungen und Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform).
Die 13 Flächenländer (ohne Kommunen) und die drei Stadtstaaten werden im vorliegenden Beitrag bei Ländervergleichen zwar aus Platzgründen in
jeweils derselben Tabelle/Ansicht abgebildet - zugleich ist aber auch darauf hinzuweisen, dass die beiden Bundesland-Typen im Hinblick auf
die Vollzeitäquivalente nicht bzw. nur eingeschränkt miteinander vergleichbar sind. Grund hierfür ist, dass die Stadtstaaten neben Landesaufgaben auch die
kompletten kommunalen Aufgaben wahrnehmen. Ihr Aufgabenportfolio ist folglich merklich größer, was sich auch in den Personalnotwendigkeiten widerspiegelt.
Die Vergleichbarkeitsprobleme zwischen Flächenländern und Stadtstaaten sind in einem Aufgabenbereich tendenziell umso größer, je mehr Leistungen in diesem Aufgabenbereich typischerweise
von den Kommunen der Flächenländer erbracht werden.
In Teilen ergeben sich auch bei Vergleichen zwischen Flächenländern einzelne Vergleichbarkeitsprobleme. Hintergrund ist, dass die Aufgabenverteilung
zwischen Landes- und Kommunalebene (üblicherweise aggregiert gemessen am Kommunalisierungsgrad) nicht einheitlich ist. So ist beispielsweise der
Kommunalisierungsgrad in Nordrhein-Westfalen höher als im Saarland. Für weitere Informationen sei auf folgenden Blog-Eintrag verwiesen.
» Der Kommunalisierungsgrad im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 28. Mai 2015
Autor: Andreas Burth
Generell ist zu beachten, dass sich weitere Schwierigkeiten in der Vergleichbarkeit aufgrund unterschiedlicher Zuordnungen ergeben können. Dies gilt
insbesondere auf den unteren Gliederungsebenen. So erhebt die Personalstandstatistik das tatsächliche Personal entsprechend
der Zuordnung im jeweiligen Landeshaushalt. Diese Zuordnungen müssen im Ländervergleich nicht notwendigerweise einheitlich erfolgt sein. Ein Beispiel sind die
Grundschulen in Baden-Württemberg, deren Beschäftigtenzahlen vollständig bei den weiterführenden Schulen integriert sind. Auf höheren Aggregationsebenen, z.B.
auf der Ebene der Aufgabenbereiche, treten tendenziell weniger Vergleichbarkeitsprobleme auf.
Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass die Personalstandstatistik aus Geheimhaltungsgründen Beschäftigtenzahlen nur in einer 5er-Rundung ausweist.
Dies kann in Einzelfällen zu Rundungsdifferenzen bei den Summen führen. Für die Länder erfasst die Statistik die Beamten und Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmer sind in
der Personalstandstatistik der Oberbegriff für Angestellte und Arbeiter.
VZÄ-Ländervergleich nach Aufgabenbereichen
Insgesamt zählen die 16 Bundesländer zum 30.6.2014 2.069.445 VZÄ im öffentlichen Dienst. Hiervon entfallen 1.790.775 VZÄ bzw. 86,53 Prozent auf die
13 Flächenländer und 278.670 VZÄ bzw. 13,47 Prozent auf die drei Stadtstaaten.
Im Vergleich der 13 Flächenländer hat Brandenburg mit 21,74 VZÄ je 1.000 Einwohner die wenigsten Landesbeschäftigten. Den
zweitniedrigsten Wert berichtet Nordrhein-Westfalen mit 22,26 VZÄ je 1.000 Einwohner. Das höchste VZÄ-Niveau ist dem Saarland
zuzurechnen (27,81 VZÄ je 1.000 Einwohner). Thüringen hat mit 26,72 VZÄ je 1.000 Einwohner den zweithöchsten Wert.
Der Großteil der Landesbeschäftigten verteilt sich auf die beiden Aufgabenbereiche "Allgemeine Dienste" und "Bildungswesen,
Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten". Im Bereich der Allgemeinen Dienste ist auffällig, dass die einwohnerschwächeren
Flächenländer (z.B. Saarland, Mecklenburg-Vorpommern) eher höhere und die einwohnerstärkeren Länder (z.B. Baden-Württemberg,
Nordrhein-Westfalen) eher geringere Niveaus in den VZÄ je 1.000 Einwohner verzeichnen.
Beträchtliche Unterschiede sind auch im Aufgabenbereich "Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten" zu
beobachten. Hier reicht die Spannweite von 10,16 VZÄ je 1.000 Einwohner in Brandenburg bis 16,65 VZÄ je 1.000 Einwohner im Saarland.
In der Gruppe der drei Stadtstaaten hat die Bundeshauptstadt Berlin mit 50,61 VZÄ je 1.000 Einwohner die meisten Beschäftigten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg kommt mit 44,23 VZÄ je 1.000 Einwohner auf den zweithöchsten Wert. Die Freie Hansestadt Bremen
beschäftigt demgegenüber 41,30 VZÄ je 1.000 Einwohner. Im Bereich der Allgemeinen Dienste zeigt sich nur eine verhältnismäßig
geringe Spannweite von 17,02 VZÄ je 1.000 Einwohner in Berlin bis 17,82 VZÄ je 1.000 Einwohner in Hamburg. Etwas größer ist sie im
Aufgabenbereich "Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten", in dem Bremen 16,59 VZÄ je 1.000 Einwohner
und Berlin 20,83 VZÄ je 1.000 Einwohner zählt. Ferner finden sich im Falle Berlins deutlich überdurchschnittliche Werte des Weiteren
in den Aufgabenbereichen "Verkehrs- und Nachrichtenwesen" und "Sonstige Aufgabenbereiche".
Die zwei Aufgabenbereiche mit dem höchsten VZÄ-Volumen im öffentlichen Dienst der Länder sind "1. Allgemeine Dienste" und "2. Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung,
kulturelle Angelegenheiten". Neben der hohen Anzahl Beschäftigter zeigen sich in den zwei Aufgabenbereichen auch erhebliche
Unterschiede im VZÄ-Niveau. Beide Aufgabenbereiche werden daher im Folgenden im Detail betrachtet.
VZÄ-Ländervergleich im Aufgabenbereich "1. Allgemeine Dienste"
Der Aufgabenbereich "Allgemeine Dienste" lässt sich in sieben Unterbereiche aufgliedern. Das größte Gewicht fällt dem Unterbereich
"Polizei" zu. In den Flächenländern machen die Polizei-VZÄ 38,41 Prozent aller VZÄ im Aufgabenbereich "Allgemeine Dienste" aus. Bei
den Stadtstaaten sind es 34,88 Prozent. Im Ländervergleich offenbaren sich erhebliche Spannweiten. Das niedrigste Niveau findet sich
in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen mit jeweils 2,72 VZÄ je 1.000 Einwohner. Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt demgegenüber
im Bereich der Polizei 3,59 VZÄ je 1.000 Einwohner. In den Stadtstaaten ist eine Spreizung von 4,86 VZÄ je 1.000 Einwohner in Bremen
bis 6,56 VZÄ je 1.000 Einwohner in Berlin zu beobachten.
Der zweitwichtigste Unterbereich der Flächenländer ist die Finanzverwaltung. In den Flächenländern sind dabei keine extremen Ausreißer nach
oben oder unten festzustellen. Die Spannweite reicht von 1,39 VZÄ je 1.000 Einwohner in Baden-Württemberg bis 1,65 VZÄ je 1.000
Einwohner in Rheinland-Pfalz. Anders ist die Lage in den Stadtstaaten. Während Bremen lediglich 1,46 VZÄ je 1.000 Einwohner zählt,
sind es in Hamburg 2,49 VZÄ je 1.000 Einwohner.
Die Gerichte und Staatsanwaltschaften sind der drittgrößte Beschäftigungsbereich der Flächenländer. Den niedrigsten Wert hat hier
Baden-Württemberg mit 1,21 VZÄ je 1.000 Einwohner. Hessen berichtet mit 1,66 VZÄ je 1.000 Einwohner den Höchstwert. Erheblich größer
als auf Ebene der Flächenländer ist die Spreizung in den Stadtstaaten. Sie reicht von 1,37 VZÄ je 1.000 Einwohner in Bremen bis 2,35
VZÄ je 1.000 Einwohner in Berlin.
Im Bereich "Politischen Führung" offenbaren die Daten die Vorteile einwohnerstarker Länder, in denen sich die Kosten politischer
Führung auf mehr Einwohner verteilen können. Während die einwohnerstarken Flächenländer (z.B. Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg,
Bayern) i.d.R. niedrige VZÄ je 1.000 Einwohner im Bereich "Politische Führung" haben, ist dies in den einwohnerschwächeren Ländern
(z.B. Saarland, Mecklenburg-Vorpommern) umgekehrt. Interessant sind indes die Ergebnisse in den Stadtstaaten. Während Hamburg nur
0,22 VZÄ je 1.000 Einwohner zählt, hat Bremen erheblich höhere 3,21 VZÄ je 1.000 Einwohner. Das einwohnerstarke Berlin kommt auf
1,41 VZÄ je 1.000 Einwohner.
Für die Stadtstaaten ist auch die "Innere Verwaltung" einer der bedeutendsten Beschäftigungsbereiche. Berlin zählt hier 1,33 VZÄ
je 1.000 Einwohner. Bremen kommt auf 2,33 VZÄ je 1.000 Einwohner. In Hamburg sind der Inneren Verwaltung 4,49 VZÄ je 1.000
Einwohner zuzuordnen. Eine denkbare Erklärung für die beträchtlichen Unterschiede sind - neben tatsächlichen Personalbestandsunterschieden - auch
verschiedene Zuordnungssystematiken (siehe oben). Dies gilt analog z.B. auch für die VZÄ im Bereich "Politische Führung".
VZÄ-Ländervergleich im Aufgabenbereich "2. Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten"
Untenstehende Tabelle 3 enthält VZÄ-Daten nach den einzelnen Unteraufgabenbereichen des Aufgabenbereichs "Bildungswesen,
Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten". Zu beachten ist dabei, dass die Vergleichbarkeit der Daten nach
Unterbereichen teilweise problembehaftet ist. So enthält die Statistik beispielsweise keine Beschäftigtenzahlen zu den
Grundschulen in Baden-Württemberg. Grund hierfür ist, dass die Grundschullehrer nach telefonischer Auskunft des Statistischen
Landesamtes Baden-Württemberg aufgrund der Systematik des baden-württembergischen Landeshaushalts unter den weiterführenden
allgemeinbildenden Schulen erfasst sind. In diesem Sinne haben die in Tabelle 3 berichteten VZÄ-Daten nach Unteraufgabenbereichen
eher nachrichtlichen Charakter. Vergleichbarkeit liegt indes auf der Ebene des Aufgabenbereichs, d.h. unter Zusammenfassung der
Unterbereiche, vor. Ein entsprechender Vergleich ist in obigem Abschnitt bereits vorgenommen worden.
VZÄ-Ländervergleich nach dem Ort der Beschäftigung
Obige Tabellen betrachten stets die Summe aus Kernhaushalten, Sonderrechnungen und Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform.
Die Statistik ermöglicht gleichwohl auch eine differenzierte Untersuchung nach diesen drei Beschäftigungsorten. Dabei zeigt sich für die Abgrenzung des öffentlichen Dienstes im Ländervergleich, dass der Großteil der
Landesbeschäftigten den Kernhaushalten zuzurechnen ist. Dies gilt gleichermaßen sowohl für die Flächenländer als auch für die Stadtstaaten.
Mithin ist aber ebenfalls festzustellen, dass gerade die Stadtstaaten auch einen merklichen Anteil ihrer Beschäftigten in Sonderrechnungen und in
Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform haben.
Von den insgesamt 2.069.445 VZÄ in den 16 Bundesländern entfallen 1.554.405 VZÄ auf die Kernhaushalte (75,11 Prozent), 151.430 VZÄ
auf die Sonderrechnungen (7,32 Prozent) und 363.590 VZÄ auf die Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform (17,57 Prozent).
Die geringfügigen Abweichungen zur Summenzahl ergeben sich aufgrund der 5er-Rundung in den Einzelwerten.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu den Finanzen der Länder sind z.B. unter folgenden Seiten abrufbar.
» Haushaltsuhren der Länder
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Bund-Länder-Finanzausgleich in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Staatsverschuldung in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Bereinigte Einnahmen, bereinigte Ausgaben und Finanzierungssaldo der 16 Bundesländer im Vergleich, Blog-Eintrag vom 10. Oktober 2015
Autor: Andreas Burth
» Personalausgaben der 16 Bundesländer in den Jahren 2013 und 2014 im Vergleich, Blog-Eintrag vom 8. Oktober 2015
Autor: Andreas Burth
» Sachinvestitionen der 16 Bundesländer in den Jahren 2012 bis 2014 im Quervergleich, Blog-Eintrag vom 8. Oktober 2015
Autor: Andreas Burth
» Einnahmen der 16 Bundesländer aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Zinsen im Jahr 2014 im Vergleich, Blog-Eintrag vom 7. Oktober 2015
Autor: Andreas Burth
» Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von Bundesländern und Kommunen im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 4. Oktober 2015
Autor: Andreas Burth
» Einnahmen der 16 Bundesländer im Vergleich, Blog-Eintrag vom 28. September 2015
Autor: Andreas Burth
» Zinsausgaben der 16 Bundesländer 2014 im Vergleich, Blog-Eintrag vom 26. September 2015
Autor: Andreas Burth
» Altersstruktur der Landesbeschäftigten im öffentlichen Dienst zum 30.6.2014, Blog-Eintrag vom 2. September 2015
Autor: Andreas Burth
» Pro-Kopf-Einnahmen aus Landessteuern 2014 im Vergleich der 16 Länder, Blog-Eintrag vom 17. Juni 2015
Autor: Andreas Burth
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