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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Die Gemeinden des Saarlandes im Vergleich (Teil 4|6): Wichtige Einzahlungsarten

Die Gemeinden des Saarlandes im Vergleich (Teil 4|6): Wichtige Einzahlungsarten
7. Juni 2015  |  Autor: Andreas Burth



Die Städte und Gemeinden nehmen ein breites Aufgabenspektrum wahr. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen sie Finanzmittel. Eine Hauptfinanzierungsquelle sind die Steuern (insb. Gewerbesteuer, Einkommensteueranteil, Grundsteuer B). Ebenfalls sehr bedeutsam sind die Zuweisungen (insb. Schlüsselzuweisungen). Der vorliegende vierte Teil der Saarland-Beitragsreihe untersucht die Einzahlungen aus Steuern und Schlüsselzuweisungen für die Jahre 2013 und 2014 auf Grundlage eines einzelgemeindlichen Vergleichs.

Überblick:
- Methodische Anmerkungen und Begriffsbestimmungen
- Gemeindesteuern insgesamt
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
- Gewerbesteuer
- Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
- Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
- Sonstige Gemeindesteuern
- Schlüsselzuweisungen
- Die Beitragsreihe im Überblick
- Weitere Informationen



Methodische Anmerkungen und Begriffsbestimmungen

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Statistische Amt des Saarlandes nur Einzahlungs- und keine Ertragsdaten einzelgemeindlich berichtet. Letztere wären gerade vor dem Hintergrund der Beurteilung des ethischen Leitbilds der
Generationengerechtigkeit eigentlich die für Analysezwecke geeigneteren Größen. Einzelgemeindlich berichtet werden vom Statistischen Amt des Saarlandes auf der Einzahlungsseite konkret die folgenden Größen: Aufkommen der Grundsteuer A, Aufkommen der Grundsteuer B, Aufkommen der Gewerbsteuer (inkl. Gewerbesteuerumlage), abzuführende Gewerbesteuerumlage, Netto-Einzahlungen aus der Gewerbsteuer (d.h. abzgl. Gewerbesteuerumlage), Einzahlungen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Einzahlungen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, Einzahlungen aus sonstigen Gemeindesteuern und Einzahlungen aus Schlüsselzuweisungen. Weitere Einzahlungsarten werden nicht ausgewiesen. Hinzu kommen noch die Hebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer.

Zu beachten ist, dass die Zahlungsdaten statistisch bislang nur für den Kernhaushalt veröffentlicht wurden. Aus diesem Grund ist zu fragen, inwiefern sich Einschränkungen in der Vergleichbarkeit ergeben. Bei den oben genannten Einzahlungs- und Hebesatzgrößen bestehen gleichwohl keine Vergleichbarkeitsprobleme, da Auslagerungsgrade keinen Einfluss auf die genannten Größen haben. Die reine Kernhaushaltsbetrachtung ist hinsichtlich der Vergleichbarkeit von Steuer- und Schlüsselzuweisungsdaten unschädlich.

Im Kontext von Finanzkennzahlenvergleichen ist darauf hinzuweisen, dass die Vergleichbarkeit zunimmt, wenn Kommunen einer ähnlichen Größenklasse miteinander verglichen werden. So sind beispielweise die Finanzdaten von Beckingen (15.102 Einwohner) eher mit Mettlach (12.124 Einwohner) als mit Saarbrücken (177.201 Einwohner) vergleichbar. Je größer die Gemeinde, desto mehr zentralörtliche Einrichtungen (z.B. Museen, Theater), die auch von den Bewohnern des Umlandes mit genutzt werden, konzentrieren sich i.d.R. in dieser Gemeinde. Entsprechend fallen die Auszahlungen in den zentralen Orten höher aus als in kleinen Gemeinden. Aus diesem Grund sollten vorzugsweise Gemeinden ähnlicher Einwohnerstärke miteinander verglichen werden.

Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass die verwendeten Daten aus der Kassenstatistik stammen. Die Kassenstatistik arbeitet teilweise noch mit vorläufigen Ist-Werten, die von den (finalen) Ist-Werten der Rechnungsstatistik abweichen können. Bei höher aggregierten Größen (z.B. gesamte Auszahlungen aller Kommunen in einem Flächenland) gleichen sich diese etwaigen Ungenauigkeiten eher aus als bei einzelgemeindlichen Daten.

Kurzbeschreibung der verwendeten Indikatoren zum Themenfeld 'Wichtige Einzahlungsarten'

Die verwendeten Finanzdaten sind den beiden folgenden PDF-Dateien entnommen worden. Grundsätzlich ist dem Statistischen Landesamt in diesem Kontext zu empfehlen, derartige Finanzdaten zusätzlich auch als Excel-Datei im Internet zu veröffentlichen. Bei anderen Statistischen Ämtern, wie z.B. dem Statistischen Bundesamt, ist das bereits Standard. Excel-Tabellen erleichtern Analysen auf Grundlage dieser Daten. Zwar ist eine Umwandlung von PDF-Tabellen in Excel-Tabellen mittels spezieller Programme möglich, aber für die meisten Anwender ist dieser Weg zu umständlich oder eventuell sogar unbekannt.

» Ausgewählte Finanz- und Steuerdaten der saarländischen Gemeinden und
    Gemeindeverbände 2014 (L II S - j 2014)

    Hrsg.: Statistisches Amt Saarland

» Ausgewählte Finanz- und Steuerdaten der saarländischen Gemeinden und
    Gemeindeverbände 2013 (L II S - j 2013)

    Hrsg.: Statistisches Amt Saarland



Gemeindesteuern insgesamt

Tabelle 2 enthält die Netto-Gesamtsteuereinzahlungen der 52 kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Saarlandes (d.h. ohne Gewerbesteuerumlage). Die Steuern sind neben den Zuweisungen üblicherweise die wichtigste Finanzmittelquelle der Städte und Gemeinden.

Die höchsten Netto-Gesamtsteuereinzahlungen erzielt im Jahr 2014 St. Ingbert mit 1.236,19 Euro je Einwohner. Die geringsten Pro-Kopf-Einzahlungen aus Steuern verzeichnet Namborn mit 417,99 Euro je Einwohner. Das Netto-Gesamtaufkommen der 52 Städte und Gemeinden lag 2014 bei 832,60 Mio. Euro. Dies entspricht einem Wachstum von 3,77 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Netto-Einzahlungen der 52 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Saarland aus Gemeindesteuern



Grundsteuer A

Die Grundsteuer A auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist eine Finanzmittelquelle von i.d.R. ungeordneter Bedeutung. Dies gilt im Besonderen für das Saarland, das das am zweitdichtesten besiedelten Flächenländern in Deutschland ist. Aufgrund der hohen Besiedlungsdichte fallen die land- und forstwirtschaftlichen Flächen tendenziell geringer aus.

Das höchste Pro-Kopf-Aufkommen hat im Jahr 2014 Perl mit 9,29 Euro je Einwohner. Das geringste Volumen generiert Friedrichsthal mit 0,10 Euro je Einwohner. Insgesamt vereinnahmten die Städte und Gemeinden im Jahr 2014 Grundsteuer-A-Einzahlungen in Höhe von 1,32 Mio. Euro. Dies entspricht einer Reduktion von -0,75 Prozent im Vergleich zu 2013.

Einzahlungen der 52 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Saarland aus der Grundsteuer A sowie Grundsteuer-A-Hebesätze



Grundsteuer B

Die Grundsteuer B zählt zu den wichtigeren Steuerquellen der Gemeinden. Zwar fällt ihr Aufkommen vielerorts niedriger aus als das Netto-Aufkommen der Gewerbesteuer oder der Einkommensteueranteil, allerdings hat die Grundsteuer B andere Vorteile, die sie zu einem der finanzpolitisch wichtigsten Steuerungsinstrumente machen. Zunächst zu nennen ist hier die Beeinflussbarkeit des Aufkommens über den Hebesatz. Hierin ist z.B. ein Vorteil im Vergleich zum Einkommen- und Umsatzsteueranteil zu sehen. Auch schlagen sich Hebesatzänderungen quasi 1-zu-1 im Aufkommen nieder. Dies unterscheidet sie von der Gewerbesteuer, die z.B. aufgrund von Standortverlagerungen sensibler gegenüber Wanderungsbewegungen ist. Darüber hinaus ist die Grundsteuer B resistent gegenüber konjunkturellen Schwächephasen, während insbesondere die Gewerbesteuer stark konjunkturabhängig ist. Hinzu kommt, dass die Grundsteuer B direkt oder indirekt alle Bürger und Unternehmen belastet, was sie zu einem idealen Instrument macht, um einen Zusammenhang zum kommunalen Leistungsangebot herzustellen.

Die Grundsteuer B ist aus den oben genannten Gründen in besonderem Maße als Ultima Ratio zur Schließung etwaiger Haushaltsdefizite geeignet. Einige Kommunen (z.B. Freudenberg, Stadtkyll und Taunusstein) haben aufbauend auf dieser Rationalität freiwillig eine automatische Kopplung des Grundsteuer-B-Hebesatzes an den Haushaltsausgleich in Form einer
(Nachhaltigkeits-)Satzung im Ortsrecht verankert.

» Kommunale Schuldenbremsen-Satzungen
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

» Kommunaler Finanzreport Deutschland 2013: Doppische Kommunalschuldenbremse
    (Seite 156 bis 183)

    Autoren: Andreas Burth, René Geißler, Marc Gnädinger, Dennis Hilgers

Das höchste Pro-Kopf-Aufkommen hat im Jahr 2014 Saarbrücken mit 197,00 Euro je Einwohner. Am anderen Ende der Rangliste findet sich Oberthal mit 62,28 Euro je Einwohner. Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer B beläuft sich im Saarland auf 118,93 Mio. Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 1,83 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2013.

Bei den Hebesätzen liegt der niedrigste Wert 2014 bei 275 Prozent in Nalbach und Saarwellingen. Der Höchsthebesatz im Saarland liegt bei 460 Prozent in Saarbrücken. Generell ist für das Saarland darauf hinzuweisen, dass die Grundsteuer-B-Hebesätze vor dem Hintergrund der kritischen Haushaltslage in vielen Städten und Gemeinden ausgesprochen niedrig sind. Die Lasten zur Finanzierung des heutigen kommunalen Leistungsniveaus werden dadurch vielerorts mittels Schuldenaufnahme auf künftige Generationen verschoben. Diese bedenkliche Lage hat neben den Kommunen selbst auch die Aufsicht maßgeblich mit zu verantworten.

In Gesprächen mit Verantwortlichen aus defizitären Städten und Gemeinden im Saarland wird von diesen immer wieder darauf verwiesen, dass bei der Grundsteuer B kein Anhebungspotenzial mehr bestehe (z.B., da Hebesatzerhöhungen politisch nicht durchsetzbar seien). Diese Aussage ist allerdings nicht korrekt. Selbst deutlich höhere Hebesätze sind umsetzbar. Beispielhaft seien hier die Grundsteuer-B-Hebesätze nachfolgender kreisangehöriger Städte und Gemeinden anderer Flächenländer aufgeführt (jeweils mindestens 600 Prozent): Aulendorf (800 Prozent), Balve (600 Prozent), Bergneustadt (755 Prozent), Bönen (610 Prozent), Dorsten (780 Prozent), Gladbeck (690 Prozent), Haltern am See (825 Prozent), Hannover (600 Prozent), Hemer (680 Prozent), Laatzen (600 Prozent), Marl (660 Prozent), Marienheide (600 Prozent), Nachrodt-Wiblingwerde (720 Prozent), Nauheim (960 Prozent), Nideggen (725 Prozent), Nieheim (619 Prozent), Rotenburg an der Fulda (600 Prozent), Rüsselsheim (800 Prozent), Selm (825 Prozent), Unna (775 Prozent), Waltrop (700 Prozent), Werdohl (668 Prozent), Werl (800 Prozent) (jeweils gemäß Haushaltssatzung 2014; alle zuvor genannten Gemeinden hatten zum Stichtag 30.6.2013 mindestens 5.000 Einwohner).

Statt ernsthaft die Konsolidierung der Kommunalhaushalte anzugehen, ist es im Saarland leider vielerorts gängige Praxis, Defizite über Kassenkredite zu finanzieren. Die Entscheidungsträger entziehen sich damit ihrer Verantwortung, indem sie unangenehme Konsolidierungsentscheidungen mittels Schuldenaufnahme künftigen Generationen vererben. Diese Praxis muss ein Ende haben. Die Aufwendungen müssen gesenkt und die Erträge gesteigert werden, um in einem ersten Schritt den Haushaltsausgleich zu erreichen. In einem zweiten Schritt gilt es dann, die Kassenkreditbestände schrittweise bis auf 0,00 Euro abzubauen. Ein wichtiges ertragsseitiges Konsolidierungsfeld ist dabei die angesprochene Grundsteuer B. Hebesatzanpassungen bei der Grundsteuer B können unterbleiben (oder niedriger ausfallen), sofern über Aufwandssenkungen oder Ertragssteigerungen in anderen Bereichen der Haushaltsausgleich erreicht werden kann. Falls dies nicht gelingt, ist der Hebesatz der Grundsteuer B im Sinne einer Ultima Ratio so lange anzuheben, bis der Ausgleich erreicht ist.

Einzahlungen der 52 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Saarland aus der Grundsteuer B sowie Grundsteuer-B-Hebesätze



Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist in vielen Städten und Gemeinden die wichtigste Steuerquelle. Ein Vorteil der Gewerbesteuer ist die Beeinflussbarkeit des Aufkommens über die Festsetzung des Hebesatzes. Ein Nachteil der Gewerbesteuer ist ihre hohe Konjunkturanfälligkeit.

In ihrer Summe vereinnahmen die 52 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Saarland 2014 ein Brutto-Gewerbesteueraufkommen von 387,69 Mio. Euro (Verringerung in Höhe von -0,49 Prozent im Vergleich zu 2013). Das höchste Pro-Kopf-Bruttoaufkommen entfällt 2014 auf St. Wendel mit 805,79 Euro je Einwohner. Am entgegengesetzten Ende des Rankings liegt Namborn mit 41,11 Euro je Einwohnern. Bei den Hebesätzen liegt die Spannweite bei 373 Prozent in Spiesen-Elversberg bis 455 Prozent in Friedrichsthal.

Sofern der Haushalt defizitär ist, ist auch der Hebesatz der Gewerbesteuer ein mögliches Konsolidierungsfeld, wenngleich hier auch eventuelle, hebesatzbedingte Wanderungsbewegungen einzelner Gewerbesteuerzahler ins Kalkül einzubeziehen sind. Beispiele für kreisangehörige Städte und Gemeinden anderer Flächenländer mit einem Gewerbesteuerhebesatz von mindestens 490 Prozent sind: Alsdorf (495 Prozent), Dorsten (495 Prozent), Gevelsberg (490 Prozent), Haltern am See (500 Prozent), Hattingen (490 Prozent), Herdecke (490 Prozent), Inden (490 Prozent), Kerpen (500 Prozent), Lünen (490 Prozent), Marl (530 Prozent), Recklinghausen (490 Prozent), Siegburg (515 Prozent), Stolberg (Rhld.) (495 Prozent), Waltrop (495 Prozent), Witten (500 Prozent), Würselen (495 Prozent) (jeweils gemäß Haushaltssatzung 2014; alle vorstehend aufgeführten Gemeinden hatten zum Stichtag 30.6.2013 mindestens 5.000 Einwohner).

Aufkommen der 52 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Saarland aus der Gewerbesteuer (brutto) sowie Gewerbesteuerhebesätze

Das Brutto-Aufkommen der Gewerbesteuer verbleibt nicht in voller Höhe bei den Städten und Gemeinden. Vielmehr müssen sie über die Gewerbesteuerumlage einen Teil an Bund und Länder abführen. 2014 lag das Gesamtvolumen der abgeführten Gewerbesteuerumlage bei 63,68 Mio. Euro. Dies entspricht 16,42 Prozent des Brutto-Gewerbesteueraufkommens. Der Zuwachs gegenüber dem Vorjahr liegt bei 3,91 Prozent. Die höchsten Pro-Kopf-Abführungen entfielen 2014 auf St. Ingbert mit 149,91 Euro je Einwohner. Den niedrigsten Wert verzeichnet Namborn mit 7,34 Euro je Einwohner.

Abführungen der 52 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Saarland aufgrund der Gewerbesteuerumlage

Der nach Abzug der Gewerbesteuerumlage bei den Städten und Gemeinden verbleibende Teil des Brutto-Aufkommens wird als Netto-Aufkommen bezeichnet. Die Netto-Einzahlungen aus der Gewerbesteuer sind eine der wichtigsten Finanzmittelquellen der Städte und Gemeinden. Insgesamt lag das Netto-Aufkommen 2014 bei 324,02 Mio. Euro (-1,31 Prozent gegenüber 2013). Die höchsten Netto-Gewerbesteuereinzahlungen hat St. Wendel mit 688,22 Euro je Einwohner. Das niedrigste Niveau hat Namborn mit 33,77 Euro je Einwohner.

Einzahlungen der 52 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Saarland aus der Gewerbesteuer (netto) sowie Gewerbesteuerhebesätze



Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Die Einzahlungen aus dem Einkommensteueranteil sind i.d.R. eine der wichtigsten Steuerquellen der Städte und Gemeinden. Im Vergleich zur Gewerbesteuer ist der Einkommensteueranteil ebenfalls aufkommensstark, aber zugleich deutlich weniger konjunktursensibel. Ein Vorteil der Gewerbesteuer ist allerdings deren unmittelbare Beeinflussbarkeit über Hebesatzfestsetzungen.

Die Spannweite bei den Einzahlungen aus dem Einkommensteueranteil reicht 2014 von 146,05 Euro je Einwohner in Perl bis 440,34 Euro je Einwohner in Kirkel. Zusammen genommen vereinnahmen die 52 Städte und Gemeinden im Jahr 2014 Einzahlungen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im Volumen von 321,93 Mio. Euro (dies sind lediglich 2,08 Mio. Euro weniger als die Netto-Gewerbesteuereinzahlungen). Im Vorjahresvergleich haben die Einzahlungen aus dieser Steuerart um 8,83 Prozent zugenommen.

Einzahlungen der 52 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Saarland aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer



Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ist eine Einzahlungsquelle, die von der betreffenden Kommune nur begrenzt beeinflusst werden kann. Sie unterscheidet sich darin z.B. von der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer, bei denen die Städte und Gemeinden ein Hebesatzrecht haben. Ein Vorteil des Umsatzsteueranteils ist gleichwohl die vergleichsweise geringe Sensibilität gegenüber konjunkturellen Schwankungen (gilt v.a. im Vergleich zur Gewerbesteuer).

Die höchsten Pro-Kopf-Einzahlungen aus dem Umsatzsteueranteil generiert 2014 Dillingen/Saar mit 105,68 Euro je Einwohner. Namborn vereinnahmt im Gegensatz dazu gerade einmal 4,15 Euro je Einwohner. Die Gesamteinzahlungen aus dem Umsatzsteueranteil liegen 2014 bei 47,54 Mio. Euro, was einem Zuwachs von 2,21 Prozent gegenüber 2013 entspricht.

Einzahlungen der 52 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Saarland aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer



Sonstige Gemeindesteuern

Neben den zuvor genannten Gemeindesteuern haben die Städte und Gemeinden weitere Steuereinzahlungsquellen (z.B.
Hundesteuer, Vergnügungsteuer), wenngleich diese typischerweise eher geringe Volumina generieren. Die höchste Einzahlungen aus sonstigen Gemeindesteuern hat im Jahr 2014 Perl mit 87,63 Euro je Einwohner. Die geringsten Einzahlungen verzeichnet Mandelbachtal mit 3,85 Euro je Einwohner. Das Gesamtvolumen der sonstigen Gemeindesteuern liegt 2014 bei 18,86 Mio. Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 39,01 Prozent gegenüber 2013. Die sonstigen Gemeindesteuern sind damit deutlich stärker gestiegen als alle übrigen hier untersuchten Einzahlungsarten. Gemäß der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichen Statistiken über den Steuerhaushalt 2013 und 2014 geht der enorme Anstieg bei den sonstigen Gemeindesteuern v.a. auf die sog. "sonstige Vergnügungsteuer" (als begriffliche Abgrenzung zur sog. "Vergnügungsteuer für die Vorführung von Bildstreifen") zurück.

Einzahlungen der 52 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Saarland aus sonstigen Gemeindesteuern



Schlüsselzuweisungen

Die Schlüsselzuweisungen sind gerade für die Städte und Gemeinden mit geringerer Steuerkraft eine besonders wichtige Finanzierungsquelle. Das Volumen der Schlüsselzuweisungen lag 2014 bei 342,50 Mio. Euro. Dies entspricht einer Zunahme von 8,08 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Einzahlungen aus Schlüsselzuweisungen sind somit stärker gestiegen als die gesamten Netto-Steuereinnahmen (Zuwachs von 3,77 Prozent).

Die höchsten Einzahlungen aus Schlüsselzuweisungen hat 2014 Nonnweiler mit 793,91 Euro je Einwohner. Das geringste Niveau verzeichnet Saarlouis mit 30,80 Euro je Einwohner.

Einzahlungen der 52 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Saarland aus Schlüsselzuweisungen



Die Beitragsreihe im Überblick

Die folgende Abbildung gibt Ihnen einen Überblick über die anderen fünf Teile der Beitragsreihe zu den Gemeinden des Saarlandes. In der Abbildung sind die einzelnen Beiträge anklickbar, wobei die Anklickfunktion jeweils erst freigeschaltet wird, sobald der betreffende Blog-Eintrag veröffentlicht worden ist.

Die Gemeinden des Saarlandes im Vergleich (Teil 1|6): Einführung und Grunddaten Die Gemeinden des Saarlandes im Vergleich (Teil 2|6): Demographische Struktur Die Gemeinden des Saarlandes im Vergleich (Teil 3|6): Beschäftigung und soziale Lage Die Gemeinden des Saarlandes im Vergleich (Teil 4|6): Wichtige Einzahlungsarten Die Gemeinden des Saarlandes im Vergleich (Teil 5|6): Wichtige Auszahlungsarten Die Gemeinden des Saarlandes im Vergleich (Teil 6|6): Verschuldung Überblick über die Beitragsreihe (Teil 4|6)



Weitere Informationen

Ergänzende Informationen zu den Kommunalfinanzen und den Kommunalstrukturen im Saarland können Sie über folgende Seiten abrufen.

» Vergleich der Ergebnishaushalte und Realsteuerhebesätze 2014 der 52 Gemeinden im
    Saarland, Blog-Eintrag vom 13. November 2014

    Autor: Andreas Burth

» Schulden-Ranking der 52 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Saarland,
    Blog-Eintrag vom 5. August 2014

    Autor: Andreas Burth

» Schulden-Ranking der 295 Landkreise in Deutschland, Blog-Eintrag vom 3. August 2014
    Autor: Andreas Burth

» Kommunale Steuereinnahmen 2014 im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 20. Mai 2015
    Autor: Andreas Burth

» Kommunale Investitionsausgaben 2014 im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 24. Mai
    2015

    Autor: Andreas Burth

» Kommunale Einnahmen und Ausgaben 2014 nach Arten im Ländervergleich, Blog-Eintrag
    vom 10. Mai 2015

    Autor: Andreas Burth

» Kommunalstrukturen in Deutschland im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 5. Mai 2015
    Autor: Andreas Burth





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger