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Die Gemeinden des Saarlandes im Vergleich (Teil 4|6): Wichtige Einzahlungsarten
Die Gemeinden des Saarlandes im Vergleich (Teil 4|6): Wichtige Einzahlungsarten
7. Juni 2015 |
Autor: Andreas Burth
Die Städte und Gemeinden nehmen ein breites Aufgabenspektrum wahr. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen sie
Finanzmittel. Eine Hauptfinanzierungsquelle sind die Steuern (insb.
Gewerbesteuer,
Einkommensteueranteil,
Grundsteuer B).
Ebenfalls sehr bedeutsam sind die
Zuweisungen (insb.
Schlüsselzuweisungen). Der vorliegende vierte Teil der
Saarland-Beitragsreihe untersucht die Einzahlungen aus Steuern und Schlüsselzuweisungen für die Jahre 2013 und 2014
auf Grundlage eines einzelgemeindlichen Vergleichs.
Überblick:
- Methodische Anmerkungen und Begriffsbestimmungen
- Gemeindesteuern insgesamt
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
- Gewerbesteuer
- Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
- Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
- Sonstige Gemeindesteuern
- Schlüsselzuweisungen
- Die Beitragsreihe im Überblick
- Weitere Informationen
Methodische Anmerkungen und Begriffsbestimmungen
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Statistische Amt des Saarlandes nur Einzahlungs- und keine Ertragsdaten
einzelgemeindlich berichtet. Letztere wären gerade vor dem Hintergrund der Beurteilung des ethischen Leitbilds der
Generationengerechtigkeit
eigentlich die für Analysezwecke geeigneteren Größen. Einzelgemeindlich berichtet werden
vom Statistischen Amt des Saarlandes auf der Einzahlungsseite konkret die folgenden Größen: Aufkommen der Grundsteuer A,
Aufkommen der Grundsteuer B, Aufkommen der Gewerbsteuer (inkl.
Gewerbesteuerumlage), abzuführende Gewerbesteuerumlage,
Netto-Einzahlungen aus der Gewerbsteuer (d.h. abzgl. Gewerbesteuerumlage), Einzahlungen aus dem Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer, Einzahlungen aus dem
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, Einzahlungen aus sonstigen Gemeindesteuern
und Einzahlungen aus Schlüsselzuweisungen. Weitere Einzahlungsarten werden nicht ausgewiesen. Hinzu kommen noch die
Hebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer.
Zu beachten ist, dass die Zahlungsdaten statistisch bislang nur für den
Kernhaushalt veröffentlicht wurden. Aus diesem
Grund ist zu fragen, inwiefern sich Einschränkungen in der Vergleichbarkeit ergeben. Bei den oben genannten Einzahlungs-
und Hebesatzgrößen bestehen gleichwohl keine Vergleichbarkeitsprobleme, da Auslagerungsgrade keinen Einfluss auf die
genannten Größen haben. Die reine Kernhaushaltsbetrachtung ist hinsichtlich der Vergleichbarkeit von Steuer- und
Schlüsselzuweisungsdaten unschädlich.
Im Kontext von Finanzkennzahlenvergleichen ist darauf hinzuweisen, dass die Vergleichbarkeit zunimmt, wenn Kommunen
einer ähnlichen Größenklasse miteinander verglichen werden. So sind beispielweise die Finanzdaten von Beckingen (15.102
Einwohner) eher mit Mettlach (12.124 Einwohner) als mit Saarbrücken (177.201 Einwohner) vergleichbar. Je größer die
Gemeinde, desto mehr zentralörtliche Einrichtungen (z.B. Museen, Theater), die auch von den Bewohnern des Umlandes mit
genutzt werden, konzentrieren sich i.d.R. in dieser Gemeinde. Entsprechend fallen die Auszahlungen in den zentralen Orten
höher aus als in kleinen Gemeinden. Aus diesem Grund sollten vorzugsweise Gemeinden ähnlicher Einwohnerstärke miteinander
verglichen werden.
Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass die verwendeten Daten aus der
Kassenstatistik stammen. Die Kassenstatistik arbeitet
teilweise noch mit vorläufigen Ist-Werten, die von den (finalen) Ist-Werten der
Rechnungsstatistik abweichen können. Bei
höher aggregierten Größen (z.B. gesamte Auszahlungen aller Kommunen in einem Flächenland) gleichen sich diese etwaigen
Ungenauigkeiten eher aus als bei einzelgemeindlichen Daten.
Die verwendeten Finanzdaten sind den beiden folgenden PDF-Dateien entnommen worden. Grundsätzlich ist dem Statistischen
Landesamt in diesem Kontext zu empfehlen, derartige Finanzdaten zusätzlich auch als Excel-Datei im Internet zu
veröffentlichen. Bei anderen Statistischen Ämtern, wie z.B. dem Statistischen Bundesamt, ist das bereits Standard.
Excel-Tabellen erleichtern Analysen auf Grundlage dieser Daten. Zwar ist eine Umwandlung von PDF-Tabellen in Excel-Tabellen
mittels spezieller Programme möglich, aber für die meisten Anwender ist dieser Weg zu umständlich oder eventuell sogar
unbekannt.
» Ausgewählte Finanz- und Steuerdaten der saarländischen Gemeinden und Gemeindeverbände 2014 (L II S - j 2014)
Hrsg.: Statistisches Amt Saarland
» Ausgewählte Finanz- und Steuerdaten der saarländischen Gemeinden und Gemeindeverbände 2013 (L II S - j 2013)
Hrsg.: Statistisches Amt Saarland
Gemeindesteuern insgesamt
Tabelle 2 enthält die Netto-Gesamtsteuereinzahlungen der 52 kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Saarlandes (d.h.
ohne Gewerbesteuerumlage). Die Steuern sind neben den Zuweisungen üblicherweise die wichtigste Finanzmittelquelle der
Städte und Gemeinden.
Die höchsten Netto-Gesamtsteuereinzahlungen erzielt im Jahr 2014 St. Ingbert mit 1.236,19 Euro je Einwohner. Die
geringsten Pro-Kopf-Einzahlungen aus Steuern verzeichnet Namborn mit 417,99 Euro je Einwohner. Das Netto-Gesamtaufkommen
der 52 Städte und Gemeinden lag 2014 bei 832,60 Mio. Euro. Dies entspricht einem Wachstum von 3,77 Prozent gegenüber dem
Vorjahr.
Grundsteuer A
Die Grundsteuer A auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist eine Finanzmittelquelle von i.d.R. ungeordneter
Bedeutung. Dies gilt im Besonderen für das Saarland, das das am zweitdichtesten besiedelten Flächenländern in
Deutschland ist. Aufgrund der hohen Besiedlungsdichte fallen die land- und forstwirtschaftlichen Flächen tendenziell
geringer aus.
Das höchste Pro-Kopf-Aufkommen hat im Jahr 2014 Perl mit 9,29 Euro je Einwohner. Das geringste Volumen generiert
Friedrichsthal mit 0,10 Euro je Einwohner. Insgesamt vereinnahmten die Städte und Gemeinden im Jahr 2014
Grundsteuer-A-Einzahlungen in Höhe von 1,32 Mio. Euro. Dies entspricht einer Reduktion von -0,75 Prozent im
Vergleich zu 2013.
Grundsteuer B
Die Grundsteuer B zählt zu den wichtigeren Steuerquellen der Gemeinden. Zwar fällt ihr Aufkommen vielerorts niedriger
aus als das Netto-Aufkommen der Gewerbesteuer oder der Einkommensteueranteil, allerdings hat die Grundsteuer B andere
Vorteile, die sie zu einem der finanzpolitisch wichtigsten Steuerungsinstrumente machen. Zunächst zu nennen ist hier
die Beeinflussbarkeit des Aufkommens über den Hebesatz. Hierin ist z.B. ein Vorteil im Vergleich zum Einkommen- und
Umsatzsteueranteil zu sehen. Auch schlagen sich Hebesatzänderungen quasi 1-zu-1 im Aufkommen nieder. Dies unterscheidet
sie von der Gewerbesteuer, die z.B. aufgrund von Standortverlagerungen sensibler gegenüber Wanderungsbewegungen ist.
Darüber hinaus ist die Grundsteuer B resistent gegenüber konjunkturellen Schwächephasen, während insbesondere die
Gewerbesteuer stark konjunkturabhängig ist. Hinzu kommt, dass die Grundsteuer B direkt oder indirekt alle Bürger und
Unternehmen belastet, was sie zu einem idealen Instrument macht, um einen Zusammenhang zum kommunalen Leistungsangebot
herzustellen.
Die Grundsteuer B ist aus den oben genannten Gründen in besonderem Maße als Ultima Ratio zur Schließung etwaiger
Haushaltsdefizite geeignet. Einige Kommunen (z.B. Freudenberg, Stadtkyll und Taunusstein) haben aufbauend auf dieser
Rationalität freiwillig eine automatische Kopplung des Grundsteuer-B-Hebesatzes an den Haushaltsausgleich in Form
einer
(Nachhaltigkeits-)Satzung im Ortsrecht verankert.
» Kommunale Schuldenbremsen-Satzungen
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Kommunaler Finanzreport Deutschland 2013: Doppische Kommunalschuldenbremse (Seite 156 bis 183)
Autoren: Andreas Burth, René Geißler, Marc Gnädinger, Dennis Hilgers
Das höchste Pro-Kopf-Aufkommen hat im Jahr 2014 Saarbrücken mit 197,00 Euro je Einwohner. Am anderen Ende der Rangliste
findet sich Oberthal mit 62,28 Euro je Einwohner. Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer B beläuft sich im Saarland auf
118,93 Mio. Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 1,83 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2013.
Bei den Hebesätzen liegt der niedrigste Wert 2014 bei 275 Prozent in Nalbach und Saarwellingen. Der Höchsthebesatz
im Saarland liegt bei 460 Prozent in Saarbrücken. Generell ist für das Saarland darauf hinzuweisen, dass die
Grundsteuer-B-Hebesätze vor dem Hintergrund der kritischen Haushaltslage in vielen Städten und Gemeinden ausgesprochen
niedrig sind. Die Lasten zur Finanzierung des heutigen kommunalen Leistungsniveaus werden dadurch vielerorts mittels
Schuldenaufnahme auf künftige Generationen verschoben. Diese bedenkliche Lage hat neben den Kommunen selbst auch die
Aufsicht maßgeblich mit zu verantworten.
In Gesprächen mit Verantwortlichen aus defizitären Städten und Gemeinden im Saarland wird von diesen immer wieder
darauf verwiesen, dass bei der Grundsteuer B kein Anhebungspotenzial mehr bestehe (z.B., da Hebesatzerhöhungen
politisch nicht durchsetzbar seien). Diese Aussage ist allerdings nicht korrekt. Selbst deutlich höhere Hebesätze
sind umsetzbar. Beispielhaft seien hier die Grundsteuer-B-Hebesätze nachfolgender kreisangehöriger Städte und
Gemeinden anderer Flächenländer aufgeführt (jeweils mindestens 600 Prozent): Aulendorf (800 Prozent), Balve (600
Prozent), Bergneustadt (755 Prozent), Bönen (610 Prozent), Dorsten (780 Prozent), Gladbeck (690 Prozent),
Haltern am See (825 Prozent), Hannover (600 Prozent), Hemer (680 Prozent), Laatzen (600 Prozent), Marl (660 Prozent),
Marienheide (600 Prozent), Nachrodt-Wiblingwerde (720 Prozent), Nauheim (960 Prozent), Nideggen (725 Prozent), Nieheim
(619 Prozent), Rotenburg an der Fulda (600 Prozent), Rüsselsheim (800 Prozent), Selm (825 Prozent), Unna (775 Prozent),
Waltrop (700 Prozent), Werdohl (668 Prozent), Werl (800 Prozent) (jeweils gemäß Haushaltssatzung 2014; alle zuvor
genannten Gemeinden hatten zum Stichtag 30.6.2013 mindestens 5.000 Einwohner).
Statt ernsthaft die Konsolidierung der Kommunalhaushalte anzugehen, ist es im Saarland leider vielerorts gängige
Praxis, Defizite über
Kassenkredite zu finanzieren. Die Entscheidungsträger entziehen sich damit ihrer Verantwortung,
indem sie unangenehme Konsolidierungsentscheidungen mittels Schuldenaufnahme künftigen Generationen vererben. Diese
Praxis muss ein Ende haben. Die Aufwendungen müssen gesenkt und die Erträge gesteigert werden, um in einem ersten
Schritt den Haushaltsausgleich zu erreichen. In einem zweiten Schritt gilt es dann, die Kassenkreditbestände schrittweise
bis auf 0,00 Euro abzubauen. Ein wichtiges ertragsseitiges Konsolidierungsfeld ist dabei die angesprochene
Grundsteuer B. Hebesatzanpassungen bei der Grundsteuer B können unterbleiben (oder niedriger ausfallen), sofern
über Aufwandssenkungen oder Ertragssteigerungen in anderen Bereichen der Haushaltsausgleich erreicht werden kann.
Falls dies nicht gelingt, ist der Hebesatz der Grundsteuer B im Sinne einer Ultima Ratio so lange anzuheben, bis
der Ausgleich erreicht ist.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist in vielen Städten und Gemeinden die wichtigste Steuerquelle. Ein Vorteil der Gewerbesteuer ist
die Beeinflussbarkeit des Aufkommens über die Festsetzung des Hebesatzes. Ein Nachteil der Gewerbesteuer ist ihre hohe
Konjunkturanfälligkeit.
In ihrer Summe vereinnahmen die 52 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Saarland 2014 ein Brutto-Gewerbesteueraufkommen
von 387,69 Mio. Euro (Verringerung in Höhe von -0,49 Prozent im Vergleich zu 2013). Das höchste Pro-Kopf-Bruttoaufkommen
entfällt 2014 auf St. Wendel mit 805,79 Euro je Einwohner. Am entgegengesetzten Ende des Rankings liegt Namborn mit 41,11
Euro je Einwohnern. Bei den Hebesätzen liegt die Spannweite bei 373 Prozent in Spiesen-Elversberg bis 455 Prozent in
Friedrichsthal.
Sofern der Haushalt defizitär ist, ist auch der Hebesatz der Gewerbesteuer ein mögliches Konsolidierungsfeld,
wenngleich hier auch eventuelle, hebesatzbedingte Wanderungsbewegungen einzelner Gewerbesteuerzahler ins Kalkül
einzubeziehen sind. Beispiele für kreisangehörige Städte und Gemeinden anderer Flächenländer mit einem Gewerbesteuerhebesatz
von mindestens 490 Prozent sind: Alsdorf (495 Prozent), Dorsten (495 Prozent), Gevelsberg (490 Prozent), Haltern am See
(500 Prozent), Hattingen (490 Prozent), Herdecke (490 Prozent), Inden (490 Prozent), Kerpen (500 Prozent), Lünen (490
Prozent), Marl (530 Prozent), Recklinghausen (490 Prozent), Siegburg (515 Prozent), Stolberg (Rhld.) (495 Prozent), Waltrop
(495 Prozent), Witten (500 Prozent), Würselen (495 Prozent) (jeweils gemäß Haushaltssatzung 2014; alle vorstehend
aufgeführten Gemeinden hatten zum Stichtag 30.6.2013 mindestens 5.000 Einwohner).
Das Brutto-Aufkommen der Gewerbesteuer verbleibt nicht in voller Höhe bei den Städten und Gemeinden. Vielmehr müssen sie
über die Gewerbesteuerumlage einen Teil an Bund und Länder abführen. 2014 lag das Gesamtvolumen der abgeführten
Gewerbesteuerumlage bei 63,68 Mio. Euro. Dies entspricht 16,42 Prozent des Brutto-Gewerbesteueraufkommens. Der Zuwachs
gegenüber dem Vorjahr liegt bei 3,91 Prozent. Die höchsten Pro-Kopf-Abführungen entfielen 2014 auf St. Ingbert mit
149,91 Euro je Einwohner. Den niedrigsten Wert verzeichnet Namborn mit 7,34 Euro je Einwohner.
Der nach Abzug der Gewerbesteuerumlage bei den Städten und Gemeinden verbleibende Teil des Brutto-Aufkommens wird als
Netto-Aufkommen bezeichnet. Die Netto-Einzahlungen aus der Gewerbesteuer sind eine der wichtigsten Finanzmittelquellen
der Städte und Gemeinden. Insgesamt lag das Netto-Aufkommen 2014 bei 324,02 Mio. Euro (-1,31 Prozent gegenüber 2013).
Die höchsten Netto-Gewerbesteuereinzahlungen hat St. Wendel mit 688,22 Euro je Einwohner. Das niedrigste Niveau hat
Namborn mit 33,77 Euro je Einwohner.
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Die Einzahlungen aus dem Einkommensteueranteil sind i.d.R. eine der wichtigsten Steuerquellen der Städte und Gemeinden.
Im Vergleich zur Gewerbesteuer ist der Einkommensteueranteil ebenfalls aufkommensstark, aber zugleich deutlich weniger
konjunktursensibel. Ein Vorteil der Gewerbesteuer ist allerdings deren unmittelbare Beeinflussbarkeit über
Hebesatzfestsetzungen.
Die Spannweite bei den Einzahlungen aus dem Einkommensteueranteil reicht 2014 von 146,05 Euro je Einwohner in Perl bis
440,34 Euro je Einwohner in Kirkel. Zusammen genommen vereinnahmen die 52 Städte und Gemeinden im Jahr 2014 Einzahlungen
aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im Volumen von 321,93 Mio. Euro (dies sind lediglich 2,08 Mio. Euro weniger
als die Netto-Gewerbesteuereinzahlungen). Im Vorjahresvergleich haben die Einzahlungen aus dieser Steuerart um 8,83
Prozent zugenommen.
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ist eine Einzahlungsquelle, die von der betreffenden Kommune nur begrenzt
beeinflusst werden kann. Sie unterscheidet sich darin z.B. von der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer, bei denen
die Städte und Gemeinden ein Hebesatzrecht haben. Ein Vorteil des Umsatzsteueranteils ist gleichwohl die vergleichsweise
geringe Sensibilität gegenüber konjunkturellen Schwankungen (gilt v.a. im Vergleich zur Gewerbesteuer).
Die höchsten Pro-Kopf-Einzahlungen aus dem Umsatzsteueranteil generiert 2014 Dillingen/Saar mit 105,68 Euro je
Einwohner. Namborn vereinnahmt im Gegensatz dazu gerade einmal 4,15 Euro je Einwohner. Die Gesamteinzahlungen aus dem
Umsatzsteueranteil liegen 2014 bei 47,54 Mio. Euro, was einem Zuwachs von 2,21 Prozent gegenüber 2013 entspricht.
Sonstige Gemeindesteuern
Neben den zuvor genannten Gemeindesteuern haben die Städte und Gemeinden weitere Steuereinzahlungsquellen (z.B.
Hundesteuer,
Vergnügungsteuer), wenngleich diese typischerweise eher geringe Volumina generieren. Die höchste
Einzahlungen aus sonstigen Gemeindesteuern hat im Jahr 2014 Perl mit 87,63 Euro je Einwohner. Die geringsten
Einzahlungen verzeichnet Mandelbachtal mit 3,85 Euro je Einwohner. Das Gesamtvolumen der sonstigen Gemeindesteuern
liegt 2014 bei 18,86 Mio. Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 39,01 Prozent gegenüber 2013. Die sonstigen
Gemeindesteuern sind damit deutlich stärker gestiegen als alle übrigen hier untersuchten Einzahlungsarten. Gemäß der
vom Statistischen Bundesamt veröffentlichen Statistiken über den Steuerhaushalt 2013 und 2014 geht der enorme Anstieg
bei den sonstigen Gemeindesteuern v.a. auf die sog. "sonstige Vergnügungsteuer" (als begriffliche Abgrenzung zur sog.
"Vergnügungsteuer für die Vorführung von Bildstreifen") zurück.
Schlüsselzuweisungen
Die Schlüsselzuweisungen sind gerade für die Städte und Gemeinden mit geringerer Steuerkraft eine besonders wichtige
Finanzierungsquelle. Das Volumen der Schlüsselzuweisungen lag 2014 bei 342,50 Mio. Euro. Dies entspricht einer Zunahme
von 8,08 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Einzahlungen aus Schlüsselzuweisungen sind somit stärker gestiegen als die
gesamten Netto-Steuereinnahmen (Zuwachs von 3,77 Prozent).
Die höchsten Einzahlungen aus Schlüsselzuweisungen hat 2014 Nonnweiler mit 793,91 Euro je Einwohner. Das geringste
Niveau verzeichnet Saarlouis mit 30,80 Euro je Einwohner.
Die Beitragsreihe im Überblick
Die folgende Abbildung gibt Ihnen einen Überblick über die anderen fünf Teile der Beitragsreihe zu den Gemeinden des Saarlandes. In
der Abbildung sind die einzelnen Beiträge anklickbar, wobei die Anklickfunktion jeweils erst freigeschaltet wird, sobald der
betreffende Blog-Eintrag veröffentlicht worden ist.
Weitere Informationen
Ergänzende Informationen zu den Kommunalfinanzen und den Kommunalstrukturen im Saarland können Sie über folgende
Seiten abrufen.
» Vergleich der Ergebnishaushalte und Realsteuerhebesätze 2014 der 52 Gemeinden im Saarland, Blog-Eintrag vom 13. November 2014
Autor: Andreas Burth
» Schulden-Ranking der 52 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Saarland, Blog-Eintrag vom 5. August 2014
Autor: Andreas Burth
» Schulden-Ranking der 295 Landkreise in Deutschland, Blog-Eintrag vom 3. August 2014
Autor: Andreas Burth
» Kommunale Steuereinnahmen 2014 im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 20. Mai 2015
Autor: Andreas Burth
» Kommunale Investitionsausgaben 2014 im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 24. Mai 2015
Autor: Andreas Burth
» Kommunale Einnahmen und Ausgaben 2014 nach Arten im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 10. Mai 2015
Autor: Andreas Burth
» Kommunalstrukturen in Deutschland im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 5. Mai 2015
Autor: Andreas Burth
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