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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Die Hebesatzpolitik bei der Grundsteuer B im Saarland

Die Hebesatzpolitik bei der Grundsteuer B im Saarland
31. Juli 2016  |  Autor: Andreas Burth



Das Saarland hat unrühmliche Bekanntheit dafür erlangt, dass es seine Finanzen sowohl auf Landesebene als auch auf kommunaler Ebene von allen 13 Flächenländern am wenigsten im Griff hat. Kein Flächenland hat eine höhere Pro-Kopf-Verschuldung oder höhere Pro-Kopf-Finanzierungsdefizite (siehe nachfolgende Links). Das Wirtschaften über die eigenen Verhältnisse ist im Saarland leider trauriger Alltag. Das gilt sowohl für die Landesebene als auch für die kommunale Ebene.

» Finanzierungssaldo der Länder im Jahr 2015, Blog-Eintrag vom 5. Mai 2016
    Autor: Andreas Burth

» Pro-Kopf-Schuldenstände der Bundesländer zum 31.12.2015, Blog-Eintrag vom
    7. Mai 2016

    Autor: Andreas Burth

» Kommunaler Finanzierungssaldo im Jahr 2015, Blog-Eintrag vom 5. Mai 2016
    Autor: Andreas Burth

» Pro-Kopf-Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände in Deutschland zum
    31.12.2015 im Ländervergleich, Blog-Eintrag vom 7. Mai 2016

    Autor: Andreas Burth

Als Ursache für die kommunalen Finanzprobleme wird teilweise auch darauf verwiesen, dass die Rahmenbedingungen im Saarland schwierig seien. Das dies jedoch keine grundsätzliche Ausrede sein kann, zeigen Kommunen in anderen Kommunalfinanzkrisenländern (z.B. Hessen und Nordrhein-Westfalen). Dort gibt es mehrere Kommunen, die ihre Haushalte trotz sehr schwieriger Rahmenbedingungen (z.B. geringe Steuereinnahmen, zergliederte Siedlungsstruktur, starke Bevölkerungsrückgänge, schwierige Soziallage) ohne Kassenkredite führen (siehe nachfolgende Links). Ebenso gibt es Länder, wie z.B. Sachsen, deren Rahmenbedingungen insgesamt betrachtet tendenziell eher schlechter sind als im Saarland. Dennoch wirtschaften in Sachsen die meisten Kommunen (unabhängig vom Problemdruck der Rahmenbedingungen) mit nur geringen Schulden und quasi ohne Kassenkredite. Hieran wird deutlich: Wer will, der kann - auch unter schwierigen Rahmenbedingungen.

» Stark zersiedelte Gemeinden in Hessen ohne Kassenkredite, Blog-Eintrag vom
    20. Oktober 2015

    Autor: Andreas Burth

» Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ohne Kassenkredite trotz eines starken
    Bevölkerungsrückgangs, Blog-Eintrag vom 11. September 2015

    Autor: Andreas Burth

» Kreisangehörige NRW-Gemeinden ohne Kassenkredite trotz schwieriger
    Rahmenbedingungen im Sozialbereich, Blog-Eintrag vom 8. September 2015

    Autor: Andreas Burth

» Kassenkreditfreie Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit geringer
    Steuereinnahmekraft, Blog-Eintrag vom 6. September 2015

    Autor: Andreas Burth

» Steuerschwache Gemeinden in Hessen ohne Kassenkreditschulden, Blog-Eintrag vom
    4. September 2015

    Autor: Andreas Burth

» Kassenkreditschulden der Städte und Gemeinden in Sachsen, Blog-Eintrag vom
    16. September 2015

    Autor: Andreas Burth

Zudem sind die Rahmenbedingungen im Saarland gar nicht so schlecht wie man in Anbetracht der Finanzlage meinen mag. Immerhin hat das Saarland das fünfhöchste Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt der 13 Flächenländer (siehe nachfolgender Link).

» Netto-Steuereinnahmen und Wirtschaftskraft der Kommunen im Ländervergleich,
    Blog-Eintrag vom 4. Mai 2016

    Autor: Andreas Burth

Wie in dem zuvor verlinkten Beitrag vom 4. Mai 2016 gezeigt werden konnte, ist ein wesentliches Problem der Kommunen im Saarland, dass die Kommunen ihre Wirtschaftskraft nicht in Einnahmen umwandeln (u.a. aufgrund niedriger Hebesätze der Realsteuern). Die Bürger und Unternehmen im Saarland werden vor dem Hintergrund ihrer wirtschaftlichen Potenz mithin deutlich weniger belastet als die Bürger und Unternehmen der anderen Flächenländer.

Grundsätzlich ist gegen eine unterdurchschnittliche Realsteuerbelastung der Bürger und Unternehmen nichts einzuwenden. Dies setzt jedoch zum einen voraus, dass die Kommunalfinanzen in Ordnung sind (d.h. regelmäßiger Haushaltsausgleich) und Belastungen nicht über ausschweifenden Kassenkreditmissbrauch auf künftige Generationen verlagert werden. Das ist im Saarland leider keineswegs der Fall: In keinem anderen Flächenland nutzen die Kommunen Kassenkredite exzessiver zur Verlagerung der Finanzierungslasten auf kommende Generationen. Zum anderen ist eine Politik niedriger Hebesätze nur zu rechtfertigen, solange nicht die Bürger und Unternehmen anderer Länder die niedrigen Hebesätze im Saarland (mit)finanzieren müssen. Leider trifft auch das nicht zu: Vielmehr ist das Saarland in der Gruppe der acht westdeutschen Flächenländer in einer Pro-Kopf-Betrachtung der mit Abstand größte Nehmer im Bund-Länder-Finanzausgleich. Der Bund und die Geberländer (z.B. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen) transferieren über die Umsatzsteuerverteilung, den Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen jedes Jahr mehrere hundert Millionen Euro ins Saarland. Über den kommunalen Finanzausgleich profitieren hiervon indirekt auch die Kommunen im Saarland. Mittelbar finanzieren damit z.B. auch die Bürger und Unternehmen in Bayern oder Hessen die saarländischen Kommunen.

» Geber und Nehmer im Bund-Länder-Finanzausgleich 2014 unter Einbeziehung von
    Umsatzsteuervorwegausgleich, Länderfinanzausgleich und
    Bundesergänzungszuweisungen, Blog-Eintrag vom 21. Dezember 2015

    Autor: Andreas Burth

» Umverteilungswirkung der Ergänzungsanteile der Umsatzsteuer, Blog-Eintrag vom
    15. März 2016

    Autor: Andreas Burth

» Bund-Länder-Finanzausgleich 2015 im Ländervergleich
    Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de

Keine Frage: Es gibt auch für die Städte und Gemeinden im Saarland Alternativen zu deutlichen Hebesatzerhöhungen. Zum einen besteht die Möglichkeit, auf der Ausgabenseite zu sparen. Dies ist auch ohne Zweifel möglich und notwendig. Ob aber in Anbetracht des Ausmaßes der Finanzprobleme der ganze Weg nur über Kürzungen auf der Ausgabenseite beschritten werden kann, ist zu bezweifeln. Dafür haben die Kommunen im Saarland zu lange und zu intensiv über ihre Verhältnisse gelebt. Insofern werden die Kommunen kaum über Einnahmeerhöhungen herum kommen. Neben den Hebesätzen der Realsteuern kann z.B. auch über die übrigen Gemeindesteuern (z.B. Hundesteuer, Vergnügungsteuer) sowie über Gebühren (z.B. kostendeckende Wasser-, Abwasser- und Friedhofsgebühren) und Beiträge (z.B. Straßenausbaubeiträge) ein einnahmeseitiger Beitrag zur Konsolidierung der Haushalte geleistet werden.

Im Folgenden wird ein genauerer Blick auf die Grundsteuer B gelegt. Die Grundsteuer B ist eine der drei Realsteuern (Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer). Nach der Gewerbesteuer (netto) und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist die Grundsteuer B i.d.R. die drittwichtigste Steuerquelle der Städte und Gemeinden.

Die Städte und Gemeinden verfügen bei der Grundsteuer B über ein Hebesatzrecht, das es ihnen erlaubt, die Einnahmen aus der Grundsteuer B unmittelbar zu beeinflussen. Ein Vorteil der Grundsteuer B ist, dass sie weit weniger konjunktursensibel ist als z.B. die Gewerbesteuer. Dies erleichtert die Planbarkeit des Aufkommens. Hebesatzänderungen schlagen sich quasi 1-zu-1 im Aufkommen nieder. Im Gegensatz zur Gewerbesteuer müssen Teile des Aufkommens auch nicht an Bund und Länder weitergeleitet werden (Gewerbesteuerumlage). Hinzu kommt, dass die Grundsteuer B von allen Bürgern und Unternehmen direkt (Eigentümer) oder indirekt (Mieter) getragen wird. Mittelbar wird auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bei der Grundsteuer B berücksichtigt, da wirtschaftlich leistungsfähigere Bürger i.d.R. auch besser wohnen und demzufolge mehr Grundsteuer B zahlen. Eine weitere Besonderheit der Grundsteuer B ist, dass sie an der allgemeinen Preisentwicklung nicht automatisch partizipiert. Die Inflationsanpassung muss daher über Hebesatzsteigerungen erfolgen. Um das inflationsbereinigte Aufkommen der Grundsteuer B konstant zu halten, sind somit im Zeitablauf entsprechende Hebesatzerhöhungen notwendig.

Für eine Untersuchung der Grundsteuer B im Saarland sind einzelgemeindliche Daten unerlässlich. Sie werden daher für alle 52 Städte und Gemeinden in der unten aufgeführten Tabelle 1 dargestellt. Die aktuellsten verfügbaren Daten beziehen sich auf das Jahr 2015. Eine Differenzierung zwischen kreisfreien Städten und kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist hier nicht vorgenommen worden. Das Saarland ist das einzige Flächenland, in dem es keine kreisfreien Städte gibt. Selbst die Landeshauptstadt Saarbrücken ist aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum Regionalverband Saarbrücken im statistischen Sinne als kreisangehörig einzustufen. Der Regionalverband Saarbrücken zählt in der Statistik zur Gruppe der Landkreise.

Neben Daten zur Grundsteuer B finden sich in Tabelle 1 auch Informationen zur Höhe der Pro-Kopf-Kassenkredite zum 31.12.2015. Von hohen Kassenkrediten kann ab 500 Euro je Einwohner gesprochen werden. Ab 1.000 Euro je Einwohner sind sie als sehr hoch einzustufen. Sehr hohe Kassenkreditschulden deuten auf ein entsprechend starkes Wirtschaften über die eigenen Verhältnisse hin.

Die Extremwerte bei den Pro-Kopf-Einnahmen aus der Grundsteuer B bilden Spiesen-Elversberg mit 67 Euro je Einwohner und Saarbrücken mit 197 Euro je Einwohner. Bei den Hebesätzen der Grundsteuer B ist eine Spannweite von 280 Prozent in Spiesen-Elversberg bis 550 Prozent in Mandelbachtal festzustellen.

Wie aus Tabelle 1 deutlich wird, sind gerade einmal drei Kommunen (Losheim am See, Saarwellingen, St. Ingbert) zum 31.12.2015 kassenkreditfrei. Fünf weitere liegen zumindest unterhalb der 500-Euro-je-Einwohner-Schwelle. Für 36 Städte und Gemeinden sind sehr hohe Kassenkredite von über 1.000 Euro je Einwohner festzustellen. In 19 Städten und Gemeinden liegt das Niveau sogar über 2.000 Euro je Einwohner. Derartige Niveaus zeigen ein ausschweifendes Leben über die eigenen Verhältnisse auf. Unrühmliche Spitzenreiter sind Gersheim mit 4.779 Euro je Einwohner und Saarbrücken mit 4.449 Euro je Einwohner.

Finanzdaten der 52 Städte und Gemeinden im Saarland zur Grundsteuer B und zu den Kassenkrediten

Zu erwarten wäre, dass Städte und Gemeinden mit hohen Kassenkreditschulden (als kumuliertes Spiegelbild der Defizite der vergangenen Jahre) auch hohe Hebesätze bei der Grundsteuer B beschlossen haben, um ihre Finanzen in den Griff zu bekommen. Um der Frage nachzugehen, inwieweit dies der Fall ist, erscheint eine direkte Gegenüberstellung beider Kenngrößen in einer eigenen Grafik sinnvoll. Sie wird in nachstehender Abbildung vorgenommen. Hierbei ist kaum eine eindeutige Tendenz zu erkennen, dass Städte und Gemeinden mit höheren Kassenkrediten auch höhere Hebesätze beschlossen haben. Vielmehr ist das Hebesatzniveau (von vier "Ausreißern" abgesehen) relativ ähnlich - unabhängig vom Volumen der Kassenkreditschulden.

Hebesätze der Grundsteuer B im Jahr 2015 und Kassenkreditschulden im Kernhaushalt zum 31.12.2015 der 52 Städte und Gemeinden im Saarland

Die Hebesätze im Saarland sind im Vergleich zu anderen Kommunalfinanzkrisenländern, wie z.B. Nordrhein-Westfalen, niedrig. Auch Nordrhein-Westfalen hat größere Finanzprobleme auf kommunaler Ebene und ist - wie das Saarland - v.a. durch einwohnerstärkere Kommunen geprägt. Zudem hat Nordrhein-Westfalen ein ähnlich hohes nominales Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (2015: 36.602 Euro je Einwohner in Nordrhein-Westfalen vs. 35.416 Euro je Einwohner im Saarland). Die Durchschnittshebesätze in Nordrhein-Westfalen sind indes in allen Einwohnergrößenklassen deutlich höher als die Durchschnittshebesätze im Saarland (siehe Tabelle 2).

Sofern alle Städte und Gemeinden im Saarland, die unter dem NRW-Durchschnittshebesatz ihrer Größenklasse liegen, den Hebesatz auf den jeweiligen NRW-Durchschnittshebesatz anheben, könnten sie jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 39,2 Mio. Euro generieren. Damit ließen sich 15,6 Prozent des kommunalen Finanzierungsdefizits des Jahres 2015 (-251,8 Mio. Euro) abbauen.

Im fiktiven Fall, dass alle Städte und Gemeinden im Saarland den NRW-Höchsthebesatz der jeweiligen Größenklasse beschließen würden, lägen die zusätzlichen Einnahmen bei 147,2 Mio. Euro. Dies entspräche einer Defizitreduktion um 58,4 Prozent. Allgemein sei im Kontext der Höchsthebesätze darauf hingewiesen, dass Nordrhein-Westfalen nicht den deutschlandweit höchsten Hebesatz hat. Selbiger findet sich in der hessischen Gemeinde Nauheim. Nauheim hat einen Hebesatz von 960 Prozent festgesetzt. Die im Landkreis Groß-Gerau gelegene Gemeinde zählt rund 10.000 Einwohner.

Durchschnittshebesätze der Grundsteuer B im Jahr 2015 im Saarland und in Nordrhein-Westfalen sowie höchste Hebesätze in Nordrhein-Westfalen (jeweils differenziert nach Einwohnergrößenklassen)

Insgesamt ist festzuhalten, dass die Finanzprobleme im Saarland eine Vielzahl von Ursachen haben. Die verschiedenen Gründe lassen sich an dieser Stelle nicht erschöpfend untersuchen. Die saarländischen Kommunen werden an vielen Stellschrauben drehen müssen, um ihre Finanzen wieder in den Griff zu bekommen. Eine dieser Stellschrauben ist der in diesem Beitrag detaillierter untersuchte Hebesatz der Grundsteuer B.

Die Grundsteuer B kann einen beträchtlichen Beitrag zur Verringerung der kommunalen Defizite leisten. Sie wird den Konsolidierungsweg aber keinesfalls alleine bewältigen können. Dies wird offenkundig durch die oben durchgeführte, hypothetische Rechnung unter Übertragung der NRW-Höchsthebesätze auf das Saarland. Letztlich ist der Hebesatz der Grundsteuer B als eine Art "Ultima Ratio" (d.h. als "letztes Mittel") zu verstehen. Zunächst sollten anderweitige Konsolidierungspotenziale ausgelotet werden (z.B. kostendeckende Gebühren, Ausgabekürzungen etc.), um den zur Schließung des verbleibenden Defizits notwendigen Hebesatz der Grundsteuer B möglichst niedrig ausfallen zu lassen.

Den Kommunen ist ein Recht auf Selbstverwaltung garantiert worden. Dieses Recht ist jedoch untrennbar verknüpft mit einer Pflicht zur Selbstverantwortung. Hierzu gehört auch die Eigenverantwortung für die Stabilität der Kommunalfinanzen. Nach Prof. Janbernd Oebbecke gilt: "Die Pflicht zum Haushaltsausgleich geht allen anderen Pflichten vor, weil auf die Dauer keine Pflicht mehr erfüllt werden kann, wenn der Haushaltsausgleich nicht gelingt." In diesem Sinne sind die Städte und Gemeinden angehalten, ihre Konsolidierungsbemühungen sowohl auf der Einnahme- als auch auf der Ausgabeseite zu intensivieren. Auf der Einnahmeseite kann (als Ultima Ratio) die Grundsteuer B einen beträchtlichen Beitrag zur Defizitreduktion leisten.





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger