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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Die kommunale Doppik in Schleswig-Holstein

Die kommunale Doppik in Schleswig-Holstein
15. Juni 2017  |  Autor: Andreas Burth



Die Kameralistik gibt es auf kommunaler Ebene derzeit nur noch in vier Flächenländern: Baden-Württemberg, Bayern, Schleswig-Holstein und Thüringen. Alle anderen Flächenländer sehen bereits heute vor, dass die Kommunen die Doppik anwenden müssen. In Baden-Württemberg gilt die Doppik-Pflicht erst ab 2020, weshalb ein Teil der dortigen Kommunen noch kameral rechnet.

» 197 Kommunen in Baden-Württemberg nutzen im Haushaltsjahr 2016 die Doppik,
    Blog-Eintrag vom 22. Juni 2016

    Autor: Andreas Burth

Nach aktuellem Stand erlauben damit nur Bayern, Schleswig-Holstein und Thüringen, die Kameralistik dauerhaft weiterzuführen. Gerade für diese drei Länder ist es interessant zu untersuchen, wie viele Kommunen sich für die Doppik entschieden haben und wie viele (vorerst oder dauerhaft) die Kameralistik beibehalten wollen. Im vorliegenden Beitrag wird der Fokus auf das Land Schleswig-Holstein gelegt.

Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein hat den Betreibern von HaushaltsSteuerung.de dankenswerterweise am 13.6.2017 aktuelle Zahlen des Statistikamtes Nord zur Doppik-Einführung in Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt. Der Datensatz wird im Folgenden analysiert.

Im Haushaltsjahr 2017 nutzen in Schleswig-Holstein 816 Kommunen die Doppik. Hierunter sind alle vier kreisfreien Städte, alle elf Landkreise, 58 Ämter und 743 kreisangehörige Städten und Gemeinden. Bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erlaubt der Datensatz zudem eine Differenzierung in doppisch rechnende amtsfreie Städte und Gemeinden (63) und amtsangehörige Städte und Gemeinden (680). Die Fallzahl der Doppik-Kommunen hat im Zeitablauf deutlich zugenommen.

Abbildung: Entwicklung der Anzahl der doppisch rechnenden Kommunen in Schleswig-Holstein in den Jahren 2007 bis 2017 differenziert nach Kommunaltypen (Doppik)

Aus Platzgründen können in die Abbildung 1 v.a. für die kreisfreien Städte und die Landkreise keine Werte integriert werden. Aus diesem Grund werden die einzelnen Fallzahlen nochmals nachrichtlich in Tabelle 1 aufgeführt.

Tabelle: Entwicklung der Anzahl der doppisch rechnenden Kommunen in Schleswig-Holstein in den Jahren 2007 bis 2017 differenziert nach Kommunaltypen (Doppik)

Abbildung 2 zeigt nach Kommunaltypen, welcher prozentuale Anteil der Kommunen in Schleswig-Holstein die Doppik nutzt. Insgesamt wenden 67,7 Prozent der 1.205 Kommunen im Jahr 2017 die Doppik an. Die höchsten prozentualen Anteile doppischer rechnender Kommunen haben 2017 die kreisfreien Städte und die Landkreise mit jeweils 100,0 Prozent. Die Landkreise nutzen seit 2010 ausnahmslos die Doppik. Bei den kreisfreien Städten ist dies seit 2015 der Fall. Für die übrigen Kommunaltypen ist festzustellen, dass die deutliche Mehrheit auf die Doppik umgestellt hat.

Prozentualer Anteil der doppisch rechnenden Kommunen in Schleswig-Holstein im Jahr 2017 differenziert nach Kommunaltypen

Der Anteil doppisch rechnender Kommunen ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Je weiter der Anteil wächst, umso stärker drängt sich die Frage auf, ob das bestehende Doppik-Kameralistik-Wahlrecht nicht besser durch eine Doppik-Pflicht ersetzt werden sollte. Dies würde z.B. die interkommunale Vergleichbarkeit von Finanzdaten in Schleswig-Holstein verbessern. Zudem ist davon auszugehen, dass den verbleibenden Kameralistik-Kommunen der Umstieg auf die Doppik leichter fallen wird, da sie vom umfangreichen Erfahrungsschatz langjähriger Doppik-Kommunen profitieren können.

Den Weg vom Wahlrecht zur Pflicht hat beispielsweise das Land Hessen beschritten. Die hessischen Kommunen wurden anfangs vor die Wahl zwischen Doppik und Kameralistik gestellt. Nachdem sich jedoch nur zwei Kommunen für die Beibehaltung des kameralen Systems entschieden hatten, schaffte das Land das Wahlrecht wieder ab. Seit dem Haushaltsjahr 2015 müssen alle hessischen Kommunen doppisch rechnen.

» Hessen streicht Optionsrecht zwischen Doppik und erweiterter Kameralistik,
    Blog-Eintrag vom 26. Februar 2012

    Autor: Andreas Burth

Am 7.5.2017 fanden in Schleswig-Holstein Landtagswahlen statt. Der neuen Regierungskoalition werden laut Medienberichten voraussichtlich CDU, Grüne und FDP angehören.

» Parteispitzen in SH werben für "Jamaika"-Koalition (Meldung vom 14.6.2017)
    Hrsg.: NDR

» "Jamaika-Koalition eine echte Chance für SH" (Meldung vom 14.6.2017)
    Hrsg.: NDR

Inwieweit die neue Landesregierung plant, auf eine Doppik-Pflicht für die Kommunen umzusteigen, ist den Betreibern von HaushaltsSteuerung.de noch nicht bekannt. Gleichwohl machen die drei Parteien in ihren Landtagswahlprogrammen 2017 Aussagen zu ihren Vorstellungen für das Haushalts- und Rechnungswesen in der Landesverwaltung (siehe Tabelle 2). Die Ausführungen zeigen, wie sich die Parteien in der Doppik-Kameralistik-Frage grundsätzlich positionieren. Dies lässt indirekt auch Rückschlüsse auf die kommunale Ebene zu.

» Landtagswahlprogramm 2017 der CDU Schleswig-Holstein
    Hrsg.: CDU Schleswig-Holstein

» Landtagswahlprogramm 2017 von Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein
    Hrsg.: Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein

» Landtagswahlprogramm 2017 der FDP Schleswig-Holstein
    Hrsg.: FDP Schleswig-Holstein

Die CDU führt in ihrem Wahlprogramm aus, dass sie den Landeshaushalt auf die Doppik umstellen will. Ähnlich äußert sich die FDP. Die Grünen positionieren sich weniger stark als CDU und FDP, da sie noch "prüfen" wollen. Dennoch ist eine grundsätzliche Offenheit der Grünen gegenüber der Doppik klar zu erkennen.

Positionen der voraussichtlichen Koalitionspartner in Schleswig-Holstein (CDU, Grüne und FDP) zum Thema 'Doppik in der Landesverwaltung' gemäß den Landtagswahlprogrammen 2017

Da CDU und FDP (und ggf. auch die Grünen) die Doppik auf Landesebene bevorzugen, ist zu vermuten, dass dies auf kommunaler Ebene ähnlich aussieht. Letztlich bleibt abzuwarten, wie sich die Koalitionspartner bezüglich einer etwaigen Doppik-Pflicht für die Kommunen entscheiden werden. Aus Sicht des Portals HaushaltsSteuerung.de wäre ein konsequenter Schritt zur Doppik zu begrüßen. Dies gilt gleichermaßen für die Landesebene und die kommunale Ebene.





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger